Polizeidirektion Kaiserslautern

POL-PDKL: Durst führt zu folgeschwerem Unfall

20.09.2021 – 11:25

Dreisen (ots)

Dem 33-jährigen Fahrer eines Kleintransporters wurde am Samstag Mittag auf der A63 in Richtung Kaiserslautern sein Durst zum Verhängnis. Der Mann bückte sich während der Fahrt in den Fußraum, um dort eine Flasche Wasser aufzuheben. Hierbei lenkte er unbemerkt sein Fahrzeug nach rechts über den Seitenstreifen auf die Schutzplanke und fädelte auf derselben ein. Nachdem er elf Teile Schutzplanke überfahren hatte, kam er halb im Grünstreifen zum Stehen. An den Schutzplanken, der Baustellenbeschilderung, sowie dem Fahrzeug entstand ein Schaden von ca. 15.000 Euro. Der Fahrer erlitt durch den Unfall einen Schock und musste ins Krankenhaus gebracht werden.

Kontaktdaten anzeigen

Polizeidirektion Kaiserslautern
Polizeiautobahnstation Kaiserslautern

Telefon: 0631 3534-0
www.polizei.rlp.de/pd.kaiserslautern

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeidirektion Kaiserslautern, übermittelt durch news aktuell

Anzeige
 
Orte in dieser Meldung
Anzeige
 
Weitere Meldungen: Polizeidirektion Kaiserslautern
Weitere Meldungen: Polizeidirektion Kaiserslautern
  • 20.09.2021 – 11:05

    POL-PDKL: Rechtsüberholer-Zeugen gesucht

    Enkenbach-Alsenborn (ots) - Bereits am Freitag Nachmittag gegen 14.00 Uhr kam es auf der A6 in Richtung Saarbrücken kurz vor der Abfahrt Enkenbach-Alsenborn zu zähfließendem Verkehr. Dem Fahrer eines grauen VW Passat ging es dadurch anscheinend nicht schnell genug und er überholte mehrfach rechts über die Standspur, um dann bei der Anschlussstelle die Autobahn zu verlassen. Eine Frau meldete den Vorfall im Anschluss ...

  • 19.09.2021 – 09:45

    POL-PDKL: Mit gestohlenen Kennzeichen und ohne Führerschein unterwegs

    Wolfstein (ots) - Am späten Samstagabend begegnet einer Polizeistreife in der Roßbacher Straße ein Pkw mit gestohlenen Kennzeichen. Bei der anschließenden Fahrzeugkontrolle musste festgestellt werden, dass die 48-jährige Fahrerin zudem nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Im Zuge der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit fiel im weiteren Verlauf ein ...