Palfinger Holding AG

EANS-Adhoc: Palfinger AG
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

02.03.2010 – 08:03

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Unternehmen

02.03.2010

PALFINGER AG Salzburg, FN 33393 h

Einladung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

ordentlichen Hauptversammlung der PALFINGER AG

am Mittwoch, dem 31. März 2010, um 11.00 Uhr, im PALFINGER Service- und Democenter, 5101 Bergheim/Salzburg, F.-W.-Scherer-Straße 24.

1. Vorlage des Jahresabschlusses  samt  Lagebericht  und  Corporate-Governance-
    Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags  für
    die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts  für  das
    Geschäftsjahr 2009

 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des  Vorstands  für  das
    Geschäftsjahr 2009

 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder  des  Aufsichtsrats  für
    das Geschäftsjahr 2009

 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das  Geschäftsjahr
    2010

 6. Wahl von bis zu drei Personen in den Aufsichtsrat

 7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, insbesondere  zur  Anpassung
    an geänderte gesetzliche Bestimmungen - Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009

 8. Beschlussfassung über einen Aktienoptionenplan sowie über die Einräumung von

Aktienoptionen nach diesem Aktienoptionenplan an ein Vorstandsmitglied

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab 10. März 2010 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 5101 Bergheim/Salzburg, F.-W.-Scherer- Straße 24, Abteilung Investor Relations, Hannes Roither, auf:

Jahresabschluss mit Lagebericht,

Corporate-Governance-Bericht,

• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, • Vorschlag für die Gewinnverwendung, • Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2009; • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-8, • Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs. 2 AktG, • Bericht gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG zu TOP 8.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind spätestens ab 10. März 2010 außerdem im Internet www.palfinger.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 10. März 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 5101 Bergheim/Salzburg, F.-W.-Scherer-Straße 24, Abteilung Investor Relations, Hannes Roither, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 22. März 2010 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 662 46 84 - 2280 oder an 5101 Bergheim/Salzburg, F.-W.-Scherer-Straße 24, Abteilung Investor Relations, Hannes Roither, oder per E-Mail h.roither@palfinger.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines

Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der  Begründung  die  Erklärung  der
vorgeschlagenen  Person  gemäß  § 87  Abs.  2  AktG.  Für   den   Nachweis   der
Aktionärseigenschaft   zur   Ausübung   dieses   Aktionärsrechts   genügt    bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage  einer  Depotbestätigung  gemäß  § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als  sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an  die  Depotbestätigung

wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über

Angelegenheiten  der  Gesellschaft  zu  geben,  soweit   sie   zur   sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der  Aktionäre  nach  den  §§ 109,
110 und  118  AktG  sind  ab  sofort  auf  der  Internetseite  der  Gesellschaft
www.palfinger.com zugänglich.


Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 21. März 2010 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 26. März 2010 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.

Per Post PALFINGER AG

Investor Relations
      z.Hd. Herrn Hannes Roither
      F.-W.-Scherer-Straße 24
      5101 Bergheim/Salzburg

Per SWIFT GIBAATWGGMS zu verwenden ist Message Type MT598 unbedingt ISIN AT0000758305 angeben

Depotführende   Kreditinstitute   mit   Sitz   in    Österreich    können    die
Depotbestätigungen auch per Telefax übermitteln:

Per Telefax +43 662 4684-2280


Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift  oder  ein  im  Verkehr
   zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (SWIFT-Code),
 •  Angaben  über  den  Aktionär:  Name/Firma,   Anschrift,   Geburtsdatum   bei
   natürlichen  Personen,  gegebenenfalls  Register   und   Registernummer   bei
   juristischen Personen,
 • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000758305,
 • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
 • Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 21. März 2010 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post PALFINGER AG

Investor Relations
      z.Hd. Herrn Hannes Roither
      F.-W.-Scherer-Straße 24
      5101 Bergheim/Salzburg

Per Telefax +43 662 4684-2280

Per E-Mail h.roither@palfinger.com, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.palfinger.com abrufbar.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 30. März 2010 bis 16 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband

für   Anleger,   IVA,   1130   Wien,   Feldmühlgasse   22,   als    unabhängiger
Stimmrechtsvertreter  für  die  weisungsgebundene  Stimmrechtsausübung  in   der
Hauptversammlung  zur  Verfügung;  hiefür  ist   auf   der   Internetseite   der
Gesellschaft    unter www.palfinger.com/Hauptversammlung ein    spezielles
Vollmachtsformular  abrufbar.  Darüber  hinaus  besteht  die  Möglichkeit  einer
direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA  unter  Tel.  +43  1
8763343-0, Fax +43 1 8763343-49 oder E-Mail  michael.knap@iva.or.at.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 35.730.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 328.000 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 35.402.000 Stück.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10.30 Uhr.

Salzburg, im März 2010

Der Vorstand

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Rückfragehinweis:

Hannes Roither, PALFINGER AG
Konzernsprecher
Tel.: +43 662 46 84-2260
h.roither@palfinger.com

Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000758305
WKN: 919964
Index: ATX, Prime Market
Börsen: Wien / Amtlicher Handel

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