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c't rät zu Vorkehrungen gegen Notebook-Diebstahl
Mobile PCs: sichern und versichern

25.07.2004 – 10:40

Hannover (ots)

Eine effektive Wegfahrsperre für Notebooks ist
noch nicht erfunden. Mit einer Versicherung lässt sich der Schaden im
Falle eines Diebstahls aber begrenzen. Befinden sich auf der
Festplatte sensible oder geheime Daten, sollte man sie unbedingt
verschlüsseln, rät das Computermagazin c't in der aktuellen Ausgabe
16/04.
Oftmals geht es ganz schnell - mal eben die Toilette im ICE oder
einem Cafe aufgesucht, und danach ist das Notebook verschwunden.
Gegen Gelegenheitsdiebe helfen zwar Diebstahlsicherungen mit
Stahlseilen, aber wenn der Langfinger Werkzeug dabei hat, halten ihn
solche Sicherungen nicht auf.
Wie auch immer das Notebook verschwunden ist. Im Falle eines
Diebstahls läuft man Gefahr, dass wichtige Daten in falsche Hände
gelangen. Das Risiko lässt sich minimieren, wenn der Nutzer die
Inhalte verschlüsselt. Das gesamte Dateisystem lässt sich am
einfachsten unter Linux schützen. Windows XP und Mac OS X bringen
Bordmittel mit, womit sich einzelne Verzeichnisse mit kritischen
Daten absichern lassen. "Dabei sollte man nicht vergessen, möglichst
schwierige Passwörter zu verwenden, die sich nicht leicht erraten
lassen", erläutert c't-Redakteur Johannes Endres. "Das Passwort
sollte auch nicht auf einem Zettel direkt am Notebook hängen."
Ist das Notebook einmal geklaut, kann das mal eben einen Verlust
von
mehreren tausend Euro bedeuten. Mit einer Versicherung lässt sich das
Kosten-Risiko minimieren. Zu Hause greift die Hausratversicherung,
für unterwegs bietet sich eine Reiseversicherung an, eine
Elektronikversicherung gilt überall. Eine spezielle
Notebook-Versicherung ersetzt sogar Schäden, die der Besitzer selbst
verursacht hat - sozusagen Vollkasko fürs Notebook, allerdings mit
Eigenbeteiligung. "Egal, wie hoch oder auf welche Art man seine
mobilen Geräte versichern will", erläutert c't-Redakteur Johannes
Endres. "Wichtig ist das klein Gedruckte, das sich bei den
Versicherungen oftmals stark unterscheidet." (je)
Titelbild c't 16/2004
www.heise-medien.de/presseinfo/bilder/ct/04/ct162004.jpg
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