Deutscher Tierschutzbund e.V.

Droht Rückfall ins Mittelalter der Tierhaltung? Bundesratsausschuss votiert offenbar für die Käfighaltung von Legehennen

29.03.2006 – 17:01

Bonn (ots)

Die Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und
Mecklenburg-Vorpommern haben einen Änderungsantrag zur
Tierschutznutztierhaltungsverordnung in den Bundesrat eingebracht,
der vom Agrarausschuss der Länderkammer heute akzeptiert wurde. Damit
würde auch das eigentlich ab 1.1.2007 geltende Verbot der
Käfighaltung von Legehennen aufgekündigt.
"Wenn die Länderkammer dem Votum des Ausschusses folgt, wäre das
ein Rückfall in das finstere Mittelalter der landwirtschaftlichen
Tierhaltung", kommentiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen
Tierschutzbundes, die gerade erfolgte Abstimmung im Agrarausschuss
des Bundesrates und fordert, dass das beschlossene Verbot der
Käfighaltung von Legehennen ab 1.1.2007 nicht angetastet wird.
Besonders perfide: Zur Täuschung der Öffentlichkeit reden Politik
und Bauernverband von einer Kleingruppenhaltung. Diese aber ist
nichts anderes als der ausgestaltete Käfig. "Hier soll die
Öffentlichkeit bewusst getäuscht werden. Diese Nebelbomben haben der
Bauernverband und die Geflügelindustrie geschaffen und die
Ländervertreter schmeißen die nun unters Volk", so Apel. Der Deutsche
Tierschutzbund kündigt Widerstand gegen die Entscheidung an.
Das Vorhaben der Bundesländer - federführend Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern - widerspricht dem
Willen von Millionen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich in der
Vergangenheit für das Ende der Käfigqualhaltung eingesetzt haben.
Neben den emotionalen Argumenten sprechen auch die wissenschaftlichen
und rechtlichen Fakten eine klare Sprache: Die Kleingruppen, auch
ausgestaltete Käfige oder Kleinvoliere genannt, sind nicht
tiergerecht. Das bestätigt eine Vielzahl seriöser Wissenschaftler. In
dem vom Bundesrat offenbar favorisierten Käfigsystem - in denen den
Hühnervögeln in etwa die Fläche eines Aktendeckels als "Lebensraum"
zugestanden wird - ist kein verhaltensgerechtes Scharren oder
Sandbaden möglich. Auch die geschützte Eiablage ist nur eingeschränkt
und ein Aufflattern in dem System völlig unmöglich. Damit verstößt
dieses Haltungssystem auch eklatant gegen das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts von 1999 und gegen das Staatsziel
Tierschutz. Auch im wirtschaftlichen und arbeitspolitischen Sinne
führt der Käfig in eine Sackgasse.

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