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EuGH und BVerfG stärken Datenschutz in Deutschland 11. EUROFORUM "Datenschutzkongress 2010" 4. und 5. Mai 2010, Berlin

11.03.2010 – 10:00

Düsseldorf/Berlin (ots)

Das Bundesverfassungsgericht hat die
umstrittene Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. 
Die Speicherung der Telefon- und Internetdaten ohne Anlass verletze 
das Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses. 
(BVerfG, 02.03.2010) "Beachtlich ist, dass die Vorschriften nicht nur
für verfassungswidrig, sondern für nichtig erklärt wurden", 
kommentierte Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und
die Informationsfreiheit, das Urteil. Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warnte nach dem Rechtsspruch jedoch
vor nationalen Schnellschüssen und fordert ein konzentriertes 
Vorgehen auf europäischer Ebene. (Handelsblatt, 03.03.2010) Auf dem 
11. Datenschutzkongress (4./ 5. Mai 2010, Berlin) sprechen der 
Bundesdatenschutzbeauftragte und die Ministerin über 
Gestaltungsmöglichkeiten der Neuregelung des Datenschutzes in den 
kommenden Jahren und diskutieren anschließend unter der Leitung des 
Vorsitzenden Dr. Ulrich Wuermeling LL.M. (Latham & Watkins LLP) mit 
Jens Seipenbusch (Piratenpartei Deutschland) und Thomas Zerdick 
(Europäische Kommission) über die Pläne der Bundesregierung und der 
EU-Kommission zum Datenschutz. Weitere Themen der Tagung sind die 
praktische Umsetzungen der Datenschutznovellen, Compliance und 
IT-Sicherheitsmanagement. Das vollständige Programm ist im Internet 
abrufbar unter: http://www.datenschutzkongress.de/?pr2010
Bundesländer müssen die Datenschutz-Aufsicht neu regeln
Nach Ansicht des EuGH hat die Bundesregierung die EU-Vorgaben falsch 
umgesetzt. Da die Datenschutzstellen der Länder der staatlichen 
Aufsicht unterstellt sind, könnten sie nicht völlig unabhängig 
arbeiten, so wie es das EU-Gesetz vorsehe. Es bestehe die Gefahr der 
Einflussnahme. Die Bundesländer müssen die Datenschutz-Aufsicht nun 
neu regeln. Dr. Thilo Weichert, Landesbeauftragter für Datenschutz 
Schleswig-Holstein, und Dr. Alexander Dix LL.M., Berliner 
Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, werden auf dem
Kongress über die Entwicklungen der Neuordnung informieren. 
"Datenschutz braucht Datensicherheit", fordert Michael Hange, 
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Der 
Präsident des BSI spricht über ein ganzheitliches 
IT-Sicherheitsmanagement und erörtert aktuelle Bedrohungen für die 
Daten- und Informationssicherheit in Unternehmen und Verwaltungen.

Pressekontakt:

Julia Batzing
Pressereferentin
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40549 Düsseldorf
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