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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Urteil zur Fraktionsbildung im Mindener Kreistag Plausibel Sigrun Müller-Gerbes

26.08.2014 – 20:50

Bielefeld (ots)

Das klingt in einer Demokratie befremdlich: Ein Verwaltungsgericht entscheidet darüber, ob zwei politische Parteien inhaltlich so sehr übereinstimmen, dass sie zusammenarbeiten dürfen. Beim zweiten Nachdenken aber wird das Urteil des Gerichts plausibel, das die Fraktionsbildung von AfD und der Mindener Wählergemeinschaft UB-UWG im Kreistag von Minden-Lübbecke untersagt hat. Denn das Gericht hat keine Gesinnungsprüfung vorgenommen, sondern ausschließlich aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte geurteilt: Gab es Indizien dafür, dass die beiden Parteien nicht nur ein Zweckbündnis anstreben, um Sitzungsgelder und Stimmrechte zu ergattern, sondern wirklich inhaltlich kooperieren? Bis zur Kommunalwahl zumindest war davon nichts zu erkennen. Und auch ein Wähler einer der beiden Parteien hatte keine Chance zu erkennen, dass er die andere gleich mitwählen würde. Auch nicht sonderlich demokratisch.


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