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Gerichtliche Entscheidung für Popetown keine Überraschung

04.05.2006 – 10:48

München (ots)

Der Musiksender MTV durfte gestern die erste Folge
der umstrittenen Zeichentrick-Serie "Popetown" wie geplant
ausstrahlen. Am Nachmittag hatte das Landgericht München I einen
Antrag des Erzbistums München und Freising auf Erlass einer
einstweiligen Verfügung abgelehnt. "Die Richter konnten keine
Gefährdung des öffentlichen Friedens durch die Ausstrahlung der
Sendung feststellen", erklärte die Anwältin von MTV, Jessica Loew aus
dem Berliner Büro der internationalen Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz.
"Die öffentliche Diskussion war zwar kontrovers", sagte Loew
"Juristisch aber war das Ergebnis zu erwarten."

Pressekontakt:

Dr. Michael Neumann
NOERR STIEFENHOFER LUTZ
Rechtsanwaelte Steuerberater Wirtschaftspruefer - Partnerschaft
Brienner Str. 28
80333 Muenchen / Germany
Tel. ++49 (0) 89-28 628-226 / Mobil: ++49 (0) 171-12 51 428
Fax ++49 (0) 89-28 01 10
E-Mail: michael.neumann@noerr.com

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