Verband der PSD Banken e.V.

Der Tipp zur Baufinanzierung
Für Ihre Ratgeberseite! Von: PSD-Banken
Stichwort "Arbeitnehmer-Sparzulage"
Bausparen mit dem eigenen Chef

24.08.2004 – 11:00

Bonn (ots)

Nach dem Vermögensbildungsgesetz können Arbeitnehmer
oder Auszubildende pro Jahr bis zu 470 Euro ihres Lohns oder Gehalts
auf einen Bausparvertrag als "Vermögenswirksame Leistung" einzahlen
lassen. Voraussetzung: Die Überweisung erfolgt direkt durch den
Arbeitgeber. Auf diese Summe zahlt der Staat 9 Prozent Prämie, die so
genannte Arbeitnehmer-Sparzulage. Voraussetzung für die Prämie: Das
zu versteuernde Jahreseinkommen des Bausparers beträgt nicht mehr als
17.900 Euro (Alleinstehender) bzw. 35.800 Euro (Ehegatten). Das
Finanzamt setzt die Arbeitnehmer-Sparzulage fest und zahlt sie nach
einer siebenjährigen Bindungsfrist aus. Das heißt: Das Guthaben muss
inklusive Zulage sieben Jahre liegen. Ausnahme: Der Bausparer kann
eine "wohnwirtschaftliche Verwendung" des Geldes nachweisen, er ist
mindestens ein Jahr arbeitslos oder er stirbt vor Ende der Frist.
Tipp: Anrecht auf die Arbeitnehmer-Sparzulage hat auch ein
Auszubildender.
Verantwortlich: Rolf Bauer 
   (Honorarfrei zum Abdruck bei Angabe der Quelle) 
   Quelle: PSD-Banken (www.psd-bank.de)
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