Bei Führerscheinentzug wegen Alkohol
Jetzt gibt es "Rabatt" bei der
Sperrfrist
40. Verkehrsgerichtstag unterstützt Verkürzung der
Sperrfrist bei Verkehrspsychologischer Nachschulung
25.01.2002 – 11:51
München (ots)
Der Verkehrsgerichtstag in Goslar hat am Freitag Nachschulungen für Trunkenheitsfahrer deutlich unterstützt. "Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit muss der Verkehrspsychologischen Nachschulung alkoholauffälliger Kraftfahrer ein höherer Stellenwert eingeräumt werden", so der Beschluss des Arbeitskreises VII beim 40. Verkehrsgerichtstag in Goslar. Im Falle einer Teilnahme an speziellen Nachschulungskursen soll deshalb die Führerscheinsperrfrist deutlich verkürzt werden.
Gemeint sind insbesondere die Kurse zur Wiederherstellung der Fahreignung. LEER heißt das Kursmodell, dass die Verkehrspsychologen der Pluspunkt GmbH, Unternehmensgruppe des TÜV Süddeutschland, anbieten. Da sich gezeigt hat, dass diese Kurse den Teilnehmern helfen, eine Wiederholung von Trunkenheitsfahrten zu vermeiden, erscheint den Juristen ein "Rabatt" bei der Sperrfrist gerechtfertigt. "Wer also im LEER-Kurs beim TÜV mitmacht, kann in Zukunft bereits im Strafbefehl oder Urteil von vorneherein auf eine Abkürzung der Führerscheinsperrfrist um mehrere Monate hoffen", so Thomas Wagenpfeil, Verkehrspsychologe bei Pluspunkt. Die Nachschulungen werden an 35 Kursorten in ganz Süddeutschland laufend angeboten. Informationen, Beratung und Anmeldung erfolgt unter der zentralen Hotline 01 80-2 57 58 57.
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Redaktion: Carolin Reese
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