VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V.

Maßnahmen zum Hochwasserschutz

31.03.2006 – 11:53

Düsseldorf (ots)

- Wichtige Gebäudetechnik in das Dachgeschoss
   - VDI-Richtlinie 6004: Tipps der Experten minimieren Schäden
Der VDI rät gegen Hochwasser bereits im Vorfeld
Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um mögliche Schäden an Gebäuden
gering zu halten. Eine Checkliste mit allen wichtigen
Vorsichtsmaßnahmen bietet die Richtlinie VDI 6004 - 1 "Schutz der
Technischen Gebäudeausrüstung vor Hochwasser - Gebäude, Anlagen,
Einrichtungen". Gerade nach den starken Niederschlägen und dem zu
erwartenden Schmelzwasser in Flüssen ist es wichtig, die
Aufmerksamkeit der in Hochwasserrisikogebieten Lebenden noch einmal
zu schärfen. Professor Klaus W. Usemann, Obmann dieser
VDI-Richtlinie, weist auf die Gefahren bei Hochwasser hin: "Nach
Möglichkeit sollte niemals in Hochwassergebieten mit Öl-Heizanlagen
gearbeitet werden, sondern mit Gas. Zudem sollte die Elektrik in den
Häusern geschossweise schaltbar sein, so dass die Bewohner bei voll
gelaufenen Kellern nicht ganz von der Außenwelt abgeschnitten sind
und zum Beispiel Medien wie Fernseher und Radio noch bedienbar sind."
Keller in Hochwassergebieten sollten zudem nicht mit Klima- und
Raumlüftungsanlagen ausgestattet sein, da diese nach einem
Flutschaden meist nicht reparabel sind. Ähnliches gilt für Kühl- und
Heizanlagen. Ist bekannt, dass die Bauten in einem gefährdeten Gebiet
liegen, empfiehlt der VDI dringend, Heizanlagen mit der immer teurer
werdenden Elektronik und Kühlsysteme in die Dachgeschosse zu
verlegen.
"Vorsicht gilt ebenfalls bei anschließenden Trocknungsvorgängen
mit speziellen mobilen Geräten. Nicht alle Firmen arbeiten
fachgerecht, denn mit dem Trocknen alleine ist es nicht getan. Böden
müssen auf Risse überprüft werden, Ähnliches zählt für Leitungsrohre,
Dämmungen und Dichtungen", so VDI-Experte Usemann weiter, "viele der
Firmen sind branchenfremd." Da Hochwasserbetroffene in der heutigen
Zeit nicht auf Versicherungshilfen hoffen können, empfiehlt Usemann
die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Geldgeber in der Not.
Die KfW bietet in Not Geratenen günstige Kredite für die
entsprechenden Schadensregulierungen.
Die Richtlinie VDI 6004 Blatt 1 kann unter www.beuth.de bestellt
   werden.
Sie finden diese Pressemitteilung auch im Internet unter
www.vdi.de/presse
Ihre Ansprechpartner in der VDI-Pressestelle: 
Michael Schwartz, Sven Renkel 
Tel.: +49 (0) 211 62 14-2 75 / 2 76
Telefax: +49 (0) 211 62 14-1 56
E-Mail:  presse@vdi.de

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