K+S Aktiengesellschaft

EANS-Hauptversammlung: K+S Aktiengesellschaft
Einberufung der Hauptversammlung

02.04.2013 – 15:30

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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K+S Aktiengesellschaft
mit Sitz in Kassel
ISIN: DE000KSAG888
WKN: KSAG88

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, 14. Mai 2013, 10.00 Uhr, im Kongress Palais Kassel - Stadthalle,
Holger-Börner-Platz 1, 34119 Kassel.


I. Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der K+S Aktiengesellschaft, des
gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und
Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das
Geschäftsjahr 2012, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben
nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Diese Unterlagen finden Sie im Internet unter www.k-plus-s.com/hv. Sie liegen
auch in den Geschäftsräumen der K+S Aktiengesellschaft,
Bertha-von-Suttner-Straße 7, 34131 Kassel, aus und können dort eingesehen
werden. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.
Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und den Konzernabschluss gebilligt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu diesem Tagesordnungspunkt
keine Beschlussfassung. Erläuterungen hierzu finden Sie im Internet unter
www.k-plus-s.com/hv.


2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

"Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 wird wie folgt verwendet:

Ausschüttung einer Dividende von je 1,40 EUR auf 191.400.000
dividendenberechtigte Stückaktien EUR 267.960.000,--
Gewinnvortrag EUR 26.255.575,87
Bilanzgewinn EUR 294.215.575,87"


3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.


4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.


5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die
Deloitte & Touche GmbH, Hannover, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.


6. Aufsichtsratswahlen

Mit Beendigung der Hauptversammlung am 14. Mai 2013 endet die Amtszeit folgender
von der Hauptversammlung gewählter Mitglieder des Aufsichtsrats:  Jella S.
Benner-Heinacher, Rainer Grohe, Dr. Karl Heidenreich, Dr. Bernd Malmström, Dr.
Rudolf Müller und Dr. Eckart Sünner.

Auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, für
die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 14. Mai 2013 bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017
beschließt, im Wege der Einzelwahl in den Aufsichtsrat zu wählen:

a)Frau Jella S. Benner-Heinacher (53), Meerbusch, stellvertretende
Hauptgeschäftsführerin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.
V., Düsseldorf, Mitglied im Aufsichtsrat der A.S. Creation Tapeten AG,
Gummersbach,

b)Herrn Wesley Clark (61), Lake Forest, Illinois, USA, Operating Partner der
Advent International Global Private Equity Group, Boston, Massachusetts, USA,
Mitglied im Board folgender Gesellschaften: Patriot Supply Holdings, Inc., Fort
Worth, Texas, USA, (Non-executive Chairman); Morrison Supply Company, Fort
Worth, Texas, USA, (Non-executive Chairman); ABC Supply Corporation, Beloit,
Wisconsin, USA; Stanford University Graduate School of Business, Stanford,
Kalifornien, USA,   

c)Herrn Dr. Bernd Malmström (71), Berlin, Rechtsanwalt, Mitglied in den
Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien folgender Gesellschaften:
Lenkering GmbH, Duisburg; IFCO-Systems N.V., Amsterdam, Niederlande,
(Vorsitzender); time:matters GmbH, Neu-Isenburg, (Vorsitzender); VTG AG,
Hamburg; HHLA Intermodal GmbH, Hamburg; DAL-Deutsche-Afrika-Linien GmbH & Co.
KG, Hamburg,  

d)Frau Dr. Annette Messemer (48), Frankfurt am Main, Bereichsvorstand der
Commerzbank AG, Frankfurt am Main,

e)Herrn Dr. Rudolf Müller (69), Ochsenfurt, Pensionär (ehemaliges Mitglied des
Vorstands der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt, Mannheim), 

f)Herrn Dr. Eckart Sünner (69), Neustadt a. d. Weinstraße, Rechtsanwalt (Of
Counsel, Allen & Overy LLP, Büro Mannheim), Mitglied im Aufsichtsrat der
Infineon Technologies AG, Neubiberg.

Die Lebensläufe der Genannten finden Sie im Internet unter www.k-plus-s.com/hv. 

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101
Abs. 1 des Aktiengesetzes und nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Mitbestimmungsgesetzes.
An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht gebunden.



II. Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung

1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts   

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind
diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch einen Bevollmächtigten -
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, den 7. Mai
2013, 24.00 Uhr, angemeldet haben und für die angemeldeten Aktien im
Aktienregister eingetragen sind.

Die Anmeldung kann über die Internetseite 

www.k-plus-s.com/hv

gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren erfolgen. Aktionäre, die
die Anmeldung über das Internet vornehmen möchten, benötigen hierfür ihre
Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. Diejenigen Aktionäre, die
bereits für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung
registriert sind, müssen ihr bei der Registrierung selbst gewähltes
Zugangspasswort verwenden. Alle übrigen Aktionäre, die im Aktienregister
verzeichnet sind, erhalten ihre Aktionärsnummer und ein zugehöriges
Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung per Post
zugesandt.

Die Anmeldung kann auch an die Anschrift 

K+S Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail:  k-plus-s-hv2013@computershare.de

erfolgen. Ein Formular, das hierfür verwendet werden kann, wird den Aktionären,
die im Aktienregister eingetragen sind, mit dem Einladungsschreiben zur
Hauptversammlung zugeschickt. Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie
bitte den Hinweisen auf dem Anmeldeformular oder auf der Internetseite
www.k-plus-s.com/hv.

Mit der Anmeldung kann der Aktionär eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung
anfordern. Aktionäre, die sich über das K+S-Aktionärsportal anmelden, haben die
Möglichkeit, sich ihre Eintrittskarte unmittelbar selbst auszudrucken.

Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die Eintrittskarte nicht
Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an
den Einlasskontrollen für den Zugang zur Hauptversammlung.

Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann es das Stimmrecht
für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs
ausüben. Entsprechendes gilt für Aktionärsvereinigungen und sonstige gemäß § 135
Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen.

Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am 8. Mai 2013, 0.00
Uhr, im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Die Aktien werden
durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem 8.
Mai 2013, 0.00 Uhr (so genannter "technical record date"), bis zum Ende der
Hauptversammlung am 14. Mai 2013 zugehen, werden im Aktienregister der
Gesellschaft erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 14. Mai 2013
vollzogen.

Inhaber von American Depositary Receipts (ADRs) wenden sich bei Fragen bitte an
die Bank of New York Mellon, New York, Tel.: +1 888 269-2377, oder an ihre Bank
bzw. ihren Broker.


2. Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen,
schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl).

Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen
eingetragenen Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt,
die bis spätestens 7. Mai 2013, 24.00 Uhr, wie zuvor beschrieben zur
Hauptversammlung angemeldet sind. 

Die Stimmabgabe kann unter 

www.k-plus-s.com/hv

gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren vorgenommen werden. Für
die elektronische Stimmabgabe verwenden Aktionäre, die bereits für den
elektronischen Versand der Hauptversammlungsunterlagen registriert sind, ihre
Aktionärsnummer und ihr selbst gewähltes Zugangspasswort. Allen übrigen im
Aktienregister eingetragenen Aktionären werden, wie oben ausgeführt, ihre
Zugangsdaten mit dem Einladungsschreiben per Post zugesandt.

Die Übermittlung der Stimmabgabe kann auch an die Anschrift

K+S Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail:  k-plus-s-hv2013@computershare.de

erfolgen. Ein Formular, von dem bei der Briefwahl Gebrauch gemacht werden kann,
liegt dem Einladungsschreiben bei.

Die Stimmabgabe durch Briefwahl muss der Gesellschaft spätestens bis 13. Mai
2013, 18.00 Uhr, vorliegen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine
Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine Stimmabgabe hierzu für jeden einzelnen
Unterpunkt. Über das Internet rechtzeitig abgegebene Briefwahlstimmen können
dort anschließend noch bis zum 13. Mai 2013, 18.00 Uhr, geändert werden. 

Wir weisen darauf hin, dass über das Internet abgegebene Briefwahlstimmen nur
über dieses System geändert und nur dort oder durch persönliche Teilnahme an der
Hauptversammlung und Abgabe einer Erklärung in Textform widerrufen werden
können.

Auch bevollmächtigte Kreditinstitute und nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG
gleichgestellte Vereinigungen und Personen können sich der Möglichkeit zur
Briefwahl bedienen. Die Gesellschaft stellt ihnen auf Wunsch einen
elektronischen Abgabeweg oder die entsprechenden Formulare zur Verfügung.


3. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut
oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine
rechtzeitige Anmeldung erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und können der Gesellschaft
unter der Internetadresse 

www.k-plus-s.com/hv 

gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren übermittelt werden. Für
die elektronische Stimmabgabe verwenden Aktionäre, die bereits für den
elektronischen Versand der Hauptversammlungsunterlagen registriert sind, ihre
Aktionärsnummer und ihr selbst gewähltes Zugangspasswort. Allen übrigen im
Aktienregister eingetragenen Aktionären werden, wie oben ausgeführt, ihre
Zugangsdaten mit dem Einladungsschreiben per Post zugesandt.

Die Übermittlung kann auch an die Anschrift

K+S Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail:  k-plus-s-hv2013@computershare.de

erfolgen. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht
werden kann, wird den Aktionären mit dem Einladungsschreiben bzw. der
Eintrittskarte zur Hauptversammlung nebst weiteren Informationen zur
Vollmachtserteilung übermittelt. 

Am Tag der Hauptversammlung kann die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung unter www.k-plus-s.com/hv elektronisch, unter
der Telefax-Nr. +49 89 30903-74675 oder an den Eingangsschaltern der
Hauptversammlung erfolgen.

Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen
bestehen (vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG).

Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Erteilung
der Vollmacht und ihr Widerruf bedürfen der Textform und können unter der
Internetadresse www.k-plus-s.com/hv oder an die oben genannte Adresse
übermittelt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben
das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten
Weisungen aus. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder
Anträgen entgegennehmen.

Wir weisen darauf hin, dass über das internetbasierte System erteilte
Vollmachten und Weisungen nur über dieses System geändert und nur dort oder
durch persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung und Abgabe einer Erklärung
in Textform widerrufen werden können.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen
oder mehrere von diesen zurückweisen.


4. Rechte der Aktionäre

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder
den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht
werden. Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen bei der Gesellschaft schriftlich
mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 13. April 2013, 24.00
Uhr, eingehen. Wir bitten, Ergänzungsanträge an folgende Adresse zu übersenden:

K+S Aktiengesellschaft
Investor Relations
Bertha-von-Suttner-Straße 7
34131 Kassel

Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden wir bekanntmachen, sofern sie
den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Jeder Aktionär ist berechtigt, einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu übersenden.
Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der
Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse spätestens am 29.
April 2013, 24.00 Uhr, eingeht. 

Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der
Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§
127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu
machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten
Adresse spätestens am 29. April 2013, 24.00 Uhr eingeht.
Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im Internet
unter www.k-plus-s.com/hv zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen
Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir
ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich machen. Gegenanträge
und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:

K+S Aktiengesellschaft
Investor Relations
Bertha-von-Suttner-Straße 7
34131 Kassel
Telefax: +49 561 9301-2425
E-Mail:  investor-relations@k-plus-s.com

Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und
Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, gebeten,
diese Fragen möglichst frühzeitig an o. g. Adresse zu übersenden. Diese
Übersendung ist keine Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht
bleibt hiervon unberührt.

Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.k-plus-s.com/hv zur Verfügung.


5. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt
in 191.400.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit ebenso vielen
Stimmrechten. 


6. Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Die Informationen nach § 124a AktG sowie weitere Erläuterungen zu den
vorgenannten Rechten der Aktionäre stehen auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.k-plus-s.com/hv zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung
auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. 

Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter +49 561 9301-1100.


7. Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Hauptversammlung wird bis zum Ende der Rede des Vorstandsvorsitzenden unter
www.k-plus-s.com/hv im Internet übertragen. 


Kassel, im April 2013

Der Vorstand
K+S Aktiengesellschaft
mit Sitz in Kassel


Rückfragehinweis:
Kai Kirchhoff
Telefon: +49(0)561-9301-1885
E-Mail:  kai.kirchhoff@k-plus-s.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    K+S Aktiengesellschaft
             Bertha-von-Suttner-Straße  7
             D-34131 Kassel
Telefon:     +49 (0)561 9301-1460
FAX:         +49 (0)561 9301-2425
Email:        investor-relations@k-plus-s.com
WWW:         http://www.k-plus-s.com
Branche:     Chemie
ISIN:        DE000KSAG888
Indizes:     DAX, Midcap Market Index, CDAX, Classic All Share, HDAX, Prime All
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Börsen:      Regulierter Markt: Hannover, Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf,
             Stuttgart, Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt 
Sprache:    Deutsch

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