Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann

Spektakulärer Hinweisbeschluss bringt Durchbruch im Mercedes Dieselskandal – Jetzt Schadensersatzansprüche vor drohender Verjährung geltend machen

15.11.2021 – 16:37

Spektakulärer Hinweisbeschluss bringt Durchbruch im Mercedes Dieselskandal – Jetzt Schadensersatzansprüche vor drohender Verjährung geltend machen

Ein von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erwirkter Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart setzt die Daimler AG im Abgasskandal massiv unter Druck. Es bahnt sich ein Dammbruch im Mercedes Dieselskandal an, denn laut Hinweisbeschluss vom 9.11.2021 (Az. 16a U 173/19) wird das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart als Heimatgericht voraussichtlich Daimler erstmals wegen Abgasmanipulation verurteilen. „Das hat Signalwirkung für die vielen tausend Parallelverfahren vor deutschen Zivilgerichten; nicht zuletzt auch für die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen die Daimler AG. Denn der Senat, der den Hinweisbeschluss erlassen hat, ist auch für die Musterklage zuständig“, sagt Christopher Kress, Partner und Rechtsanwalt der Esslinger Kanzlei AKH-H.

Darum geht es im Fall vor dem OLG Stuttgart

Im Fall vor dem OLG Stuttgart geht es um eine Mercedes-Benz V-Klasse 250 d BlueTec mit dem Motor des Typs OM 651 und der Abgasnorm Euro 6. Unser Mandant hatte das Fahrzeug Ende 2015 als Neuwagen gekauft. Das Auto war von einem verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes betroffen. Unser Mandant erhielt im Oktober 2018 einen Rückrufbescheid vom Hersteller, der Daimler AG. Er sah sich in Bezug auf das Abgasverhalten und die Schadstoffemissionen getäuscht. Die Motorsteuerung des Fahrzeugs erkenne, dass sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befinde und nur auf dem Prüfstand den Ausstoß an Stickoxiden optimieren würde. Nachdem eine außergerichtliche Einigung nicht möglich war, wurde Klage beim Landgericht Stuttgart eingereicht. In erster Instanz hat unsere Kanzlei für den geschädigten Mercedesfahrer ein positives Urteil erstritten. Das Landgericht Stuttgart verurteilte Daimler zum Schadensersatz.

Hinweisbeschluss: Daimler muss Namen der im Abgasskandal involvierten Mitarbeiter nennen

Im Berufungsverfahren vor dem OLG Stuttgart geht es vor allem auch um die sogenannte sekundäre Darlegungslast. Das bedeutet, dass die beklagte Daimler AG im Verfahren erläutern muss, dass und warum der Vortrag unserer Kanzlei im Namen des geschädigten Mercedeskunden nicht zutrifft. Dieser ist im Kern, dass Mitarbeiter der Daimler AG die unzulässige Abschalteinrichtung bewusst entwickelt und produziert haben. Kann die Daimler AG diese Vorwürfe nicht überzeugend ausräumen, sieht das OLG Stuttgart einen Schadensersatzanspruch unseres Mandanten. Unser Vortrag wird untermauert durch die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen drei Mitarbeiter der Daimler AG und deren spätere Verurteilung wegen Betrugs im Dieselskandal im September dieses Jahres.

In einem zehnseitigen Hinweisbeschluss hat das Gericht die beklagte Daimler AG darauf hingewiesen, dass diese ihrer sekundären Darlegungslast bislang nicht nachgekommen ist. Daimler muss aber nicht nur ausführlich Stellung nehmen, vielmehr zwingt der zuständige Senat Daimler erstmals dazu, offen zu legen, welche konkreten, namentlich zu benennenden Mitarbeiter in welchen Positionen an der Entwicklung der illegalen Abschalteinrichtungen beteiligt waren. Zudem muss offengelegt werden, weshalb diese Einrichtungen verbaut wurden, obwohl das Kraftfahrtbundesamt (KBA) diese später als illegal eingestuft hat. Darüber hinaus muss Daimler darlegen, welche Lösungsansätze aus welchem Grund verfolgt wurden.

Im Hinweisbeschluss machen die Richter ihre Zweifel an den Argumenten der Daimler AG deutlich und gleichzeitig klar, dass sie den Autobauer wegen Abgasmanipulation verurteilen werden, sollten die genannten Auflagen nicht erfüllt werden. Es wäre das erste Urteil des OLG Stuttgart gegen Daimler aufgrund sittenwidriger Schädigung im Abgasskandal.

Drohende Verjährung der Schadensersatzansprüche zum Jahresende 2021

In vielen Fällen im Mercedes Dieselskandal droht die Verjährung aller Ansprüche gegenüber der Daimler AG zum Jahresende 2021. Die drohende Verjährung betrifft Schadensersatzansprüche von Mercedesfahrern, die im Jahr 2018 von Daimler oder vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) darüber informiert wurden, dass in ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde. Aber auch die absolute Verjährung zehn Jahre nach dem Kauf des Fahrzeugs müssen die Betroffenen beachten.

Wir raten Betroffenen, jetzt zu handeln und eine Hemmung der Verjährung ihrer Ansprüche einzuleiten. Das geht am einfachsten und sichersten über die Einreichung einer Klage rechtzeitig vor dem Jahresende. Durch den aktuellen Hinweisbeschluss des OLG Stuttgart sind die Chancen der Betroffenen im Abgasskandal nochmals deutlich gestiegen. Denn dieser spricht eine klare verbraucherfreundliche Sprache.

Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://akh-h.de/datenschutz/.

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