Deutscher BundeswehrVerband (DBwV)

Entscheidung: Waffendienst für Frauen
Können Frauen künftig freiwillig in allen Bereichen der Bundeswehr dienen?

06.01.2000 – 15:51

Bonn (ots)

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entscheidet
am Dienstag, 11. Januar 2000, darüber, ob die deutschen
Rechtsvorschriften, wonach Frauen in der Bundeswehr nur im Sanitäts-
und Militärmusikdienst verwendet werden dürfen, gegen das
Gleichstellungsgebot der EU verstoßen.
Im zur Entscheidung anstehenden Fall war der Klägerin Tanja Kreil
die Einstellung als Elektronikerin verwehrt worden. Der Deutsche
Bundeswehr-Verband unterstützt die Klage der jungen Frau.
Der Vorsitzende des Verbandes, Oberst Bernhard Gertz, der bei der
Urteilsverkündung in Luxemburg anwesend sein wird, erwartet eine
Ohrfeige für die Bundesregierung. Gertz: "Das Gutachten des
Generalanwalts führt im Wesentlichen aus, dass die nationale
Einschränkung bei der Verwendung von Frauen in der Bundeswehr gegen
die EU-Richtlinie zur Gleichstellung von Mann und Frau verstößt."
Gertz sieht Handlungsbedarf für den Bundestag: "Es ist überfällig,
Frauen auf freiwilliger Basis in allen Bereichen der Bundeswehr
zuzulassen. Dazu muss man nicht einmal das Grundgesetz ändern,
sondern sich nur auf eine Auslegung des Artikels 12 a Abs. 4 Seite 2
verständigen, die das Frauenbild von Elisabeth Schwarzhaupt von 1956
endgültig zu Grabe trägt."

Rückfragen bitte an:

Babette Nürnberg
Tel. 0228/3823212

Original-Content von: Deutscher BundeswehrVerband (DBwV), übermittelt durch news aktuell

Orte in dieser Meldung