Streiks bis auf Weiteres nicht zulässig
Berlin (ots) - Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat heute in weiteren Verfahren seine Rechtsauffassung zu der von der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) angekündigten Streiks wiederholt. Mit weiteren einstweiligen Verfügungen wurde der GDL untersagt, Streiks durchzuführen. Das Arbeitsgericht weist darauf hin, dass die einstweiligen Verfügungen zur Abwendung unverhältnismäßiger Schäden von ...