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  • 28.09.2018 – 14:30

    Schertz Bergmann Rechtsanwälte

    Presseinformation Cristiano Ronaldo

    Berlin (ots) - Aus Anlass der aktuellen SPIEGEL-Berichterstattung über unseren Klienten Cristiano Ronaldo erklären wir hierzu folgendes: Die Berichterstattung im SPIEGEL ist eklatant rechtswidrig. Sie verletzt die Persönlichkeitsrechte unseres Mandanten Cristiano Ronaldo in besonders schwerwiegender Weise. Es handelt sich um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung aus dem Bereich der Intimsphäre. Eine Übernahme ...