Versorgung von immobilen Patienten im Fokus
Berlin (ots) - Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt die zum 01. April in Kraft getretenen Neuregelungen für die bessere zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen. Durch eine zusätzliche Leistungsposition bei den Gesetzlichen Krankenversicherungen wird die Versorgung von immobilen Patienten, die selbst keine Zahnarztpraxis mehr aufsuchen können, verbessert. "Bereits seit ...