Landgericht Bonn bestätigt Nettopolice mit separater Vergütungsvereinbarung
Ruggell (ots) - Das Landgericht Bonn hat am 25.02.2014 unter Aktenzeichen 8 S 249/13 die Rechtmässigkeit der Nettopolice mit gesonderter Kostenausgleichsvereinbarung für zulässig erachtet. Als spezialisierter Anbieter von Versicherungslösungen mit separater Vergütungsvereinbarung begrüsst die PrismaLife AG diesen Entscheid sehr. Das Landgericht Bonn bestätigt in ...