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Palfinger Holding AG

EANS-Hauptversammlung: Palfinger AG
Einberufung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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PALFINGER AG
Bergheim, FN 33393 h
ISIN AT0000758305

                                        
                                  Einberufung
                       der ordentlichen Hauptversammlung
 

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen
Hauptversammlung der PALFINGER AG am Mittwoch, dem 8. März 2017, um 11.00 Uhr,
im PALFINGER Service- und Democenter, 5020 Salzburg, F.-W.-Scherer-Straße 24.
 
                                  Tagesordnung


  1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
     Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für
     die Gewinnverwendung und des vom Auf­sichtsrat erstatteten Berichts für das
     Geschäftsjahr 2016
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
     Ge­schäftsjahr 2016
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
     das Ge­schäftsjahr 2016
  5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
     2017
  6. Wahl einer Person in den Aufsichtsrat
      
     UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
     Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 15. Februar 2017auf der
     Internetseite der Gesellschaft unter www.palfinger.ag zugänglich:

     - Jahresabschluss mit Lagebericht,
     - Corporate-Governance-Bericht,
     - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
     - Vorschlag für die Gewinnverwendung,
     - Bericht des Aufsichtsrats,
     jeweils für das Geschäftsjahr 2016;
     - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-6,
     - Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß
       § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
     - Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
     - Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter der IVA,
     - Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
     - vollständiger Text dieser Einberufung.
   

  HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
   
  Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
  Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
  min­destens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
  schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
  Hauptver­sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
  Schriftform spätestens am 15. Februar 2017 der Gesellschaft ausschließlich an
  der Adresse 5101 Bergheim bei Salzburg, Lamprechtshausener Bundesstraße 8,
  Abteilung Corporate Communications, z.H. Herrn Hannes Roither, zugeht. Jedem
  so bean­tragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
  Begrün­dung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
  Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass
  die an­tragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
  Antragstel­lung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
  der Gesellschaft nicht älter als sie­ben Tage sein darf. Hinsichtlich der
  übrigen Anforderungen an die Depotbe­stätigung wird auf die Ausführungen zur
  Teilnahmeberechtigung verwiesen.
   
  Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
  Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
  je­dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
  Be­grün­dung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung
  auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
  Verlangen in Textform spätes­tens am 27. Februar 2017 der Gesellschaft
  entweder per Telefax an +43 662 2281-81070 oder an 5101 Bergheim bei Salzburg,
  Lamprechtshausener Bundesstraße 8, Abteilung Corporate Communications, z.H.
  Herrn Hannes Roither, oder per E-Mail an  h.roither@palfinger.com, wobei das
  Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
  zugeht.
  Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle
  der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
  Die Aktionärsei­genschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist durch die
  Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeit­punkt der
  Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
  nachzuweisen. Hinsichtlich der übri­gen Anforderungen an die Depotbestätigung
  wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
   
  Auskunftsrecht
  Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
  Angelegen­heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
  Beurteilung eines Tages­ordnungspunkts erforderlich ist.
  Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
  unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
  verbundenen Unternehmen ei­nen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
  Erteilung strafbar wäre.
  Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
  Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform
  an den Vor­stand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per
  Post an 5101 Bergheim bei Salzburg, Lamprechtshausener Bundesstraße 8,
  Abteilung Corporate Communications, z.H. Herrn Hannes Roither, oder per E-Mail
  an  h.roither@palfinger.com übermittelt wer­den.
   
  Anträge in der Hauptversammlung
  Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
  berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesord­nung Anträge
  zu stellen. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt
  jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß
  § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der
  Tagesord­nung) können nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des
  Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen
  spätestens am 27. Februar 2017 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft
  zugehen. Jedem Wahlvor­schlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der
  vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen
  oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Um­stände, die die Besorgnis
  einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.
   
  Informationen auf der Internetseite
  Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
  110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
  http://www.palfinger.ag zugänglich.
   
  NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
  Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
  Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
  Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz
  am Ende des 26. Februar 2017 (Nachweisstichtag).
  Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
  Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
  Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß
  § 10a AktG, die der Gesellschaft spä­testens am 3. März 2017 ausschließlich
  unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen.

  Per Post oder       PALFINGER AG
  Boten               Corporate Communications
                      z.H. Herrn Hannes Roither
                      5101 Bergheim bei Salzburg, 
                      Lamprechtshausener Bundesstraße 8
  Per Telefax         +43 1 8900 500 78
  Per E-Mail           anmeldung.palfinger@hauptversammlung.at, wobei die
                      Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF,
                      dem E-Mail anzuschließen ist
  Per SWIFT           GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt
                      ISIN AT0000758305 im Text angeben)
   

  Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
  Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
  Mitglied­staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
  Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
  Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
  Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000758305,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
  Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
  Hauptver­sammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 26.
  Februar 2017 bezie­hen.
  Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
  entgegen­genommen.
   
  VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
  Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
  das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
  Hauptver­sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
  vertritt.
  Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
  juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
  bevollmächtigt wer­den können.
  Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten
  Adressen zugehen:

  Per Post oder        PALFINGER AG
  Boten                Corporate Communications
                       z.H. Herrn Hannes Roither
                       5101 Bergheim bei Salzburg, 
                       Lamprechtshausener Bundesstraße 8
  Per Telefax          +43 1 8900 500 78
  Per E-Mail            anmeldung.palfinger@hauptversammlung.at, wobei die
                       Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
                       anzu­schließen ist
  Persönlich           bei Registrierung zur Hauptversammlung
                       am Versammlungsort
   

  Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
  auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
  www.palfinger.ag abrufbar.
  Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
  per­sönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 7. März 2017 bis
  16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
  Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
  sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
   
  UNABHÄNGIGER STIMMRECHTSVERTRETER
  Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
  Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als
  unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
  Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfü­gung; hiefür ist auf der
  Internetseite der Gesellschaft unter www.palfinger.ag/de/investor-relations/
  Hauptversammlung ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus
  besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael
  Knap vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-0, Fax +43 1 8763343-49 oder E-Mail
   michael.knap@iva.or.at.
   
  GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
  Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
  Gesellschaft im Betrag von EUR 37.593.258,-- eingeteilt in 37.593.258
  Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
   

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden
und bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis zur
Identifikation bereitzuhalten. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10.15
Uhr.
 
Bergheim bei Salzburg, im Februar 2017
 
                                  Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Hannes Roither, PALFINGER AG
Unternehmenssprecher
Tel.: +43 662 2281-81100
mailto:h.roither@palfinger.com
www.palfinger.ag

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Palfinger AG
             Lamprechtshausener Bundesstraße 8
             A-5020 Salzburg
Telefon:     0662/2281-81101
FAX:         0662/2281-81070
Email:        ir@palfinger.com
WWW:      www.palfinger.ag
Branche:     Maschinenbau
ISIN:        AT0000758305
Indizes:     Prime Market
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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