EANS-Hauptversammlung: Palfinger AG
Einladung zur Hauptversammlung
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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PALFINGER AG
Salzburg, FN 33393 h
ISIN AT0000758305
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der PALFINGER AG
am Donnerstag, dem 08. März 2012, um 11.00 Uhr,
im PALFINGER Service- und Democenter,
5020 Salzburg, F.-W.-Scherer-Straße 24.
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für
die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2011
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2011
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2011
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 16. Februar 2012 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.palfinger.com zugänglich:
Jahresabschluss mit Lagebericht,
Corporate-Governance-Bericht,
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
Vorschlag für die Gewinnverwendung,
Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2011;
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-5,
Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter der IVA,
Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
vollständiger Text dieser Einberufung.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 16. Februar 2012 der Gesellschaft ausschließlich an
der Adresse 5020 Salzburg, F.-W.-Scherer-Straße 24, Abteilung Corporate
Communications, Hannes Roither, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 28. Februar 2012 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 662 46 84 - 2280 oder an 5020 Salzburg, F.-W.-Scherer-Straße 24,
Abteilung Corporate Communications, Hannes Roither, oder per E-Mail
h.roither@palfinger.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als
PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.palfinger.com zugänglich.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversamm-lung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 27.
Februar 2012 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien ist der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag
durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens
am 05. März 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen
muss, nachzuweisen.
Per Post oder PALFINGER AG
Boten Corporate Communications
z.Hd. Herrn Hannes Roither
F.-W.-Scherer-Straße 24
5020 Salzburg
Per Telefax +43 (0)1 8900 500 78
Per E-Mail anmeldung.palfinger@hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF,
dem E-Mail anzuschließen ist
PALFINGER AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter
Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere
elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet werden. Dies
deshalb, da PALFINGER AG bei den vorangegangenen beiden Hauptversammlungen
jeweils SWIFT als elektronischen Kommunikationsweg angeboten hat, die
depotführenden Kreditinstitute jedoch hievon keinen Gebrauch gemacht haben.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code,
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000758305,
Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 27. Februar 2012 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Post PALFINGER AG
Corporate Communications
z.Hd. Herrn Hannes Roither
F.-W.-Scherer-Straße 24
5020 Salzburg
Per Telefax +43 (0)1 8900 500 78
Per E-Mail anmeldung.palfinger@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.palfinger.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 07. März 2012 bis 16
Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt
§ 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.palfinger.com/Hauptversammlung ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer
direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 1
8763343-0, Fax +43 1 8763343-49 oder E-Mail michael.knap@iva.or.at.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft eingeteilt in 35.730.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
369.340 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung 35.360.660.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung
einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10.30 Uhr.
Salzburg, im Februar 2012
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Hannes Roither, PALFINGER AG
Unternehmenssprecher
Tel.: +43 662 46 84-2260
mailto:h.roither@palfinger.com
www.palfinger.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Palfinger AG
F.-W.-Schererstraße 24
A-5020 Salzburg
Telefon: 0662/4684 2261
FAX: 0662/4684 2280
Email: c.rendl@palfinger.com
WWW: www.palfinger.com
Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000758305
Indizes: ATX Prime, Prime Market
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
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