BARMER Verwaltungsrat begrüßt Ziele des Gesetzgebers zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention/ Bewährte Netzwerke und Strukturen erhalten und stärken
Wuppertal (ots)
Einstimmig verabschiedete der BARMER Verwaltungsrat eine Resolution zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und gesundheitlichen Prävention. Das Ziel, die Prävention zu einer eigenständigen Säule der Gesundheitsversorgung auszubauen und zu stärken - wie im Gesetzentwurf vorgesehen - wird von der BARMER einhellig begrüßt. Allerdings gelte es, bewährte Netzwerke und Strukturen zu erhalten und zu stärken. "Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Um ihr gerecht zu werden, ist eine Ressourcen schonende, enge Kooperation und Abstimmung aller Akteure im Bereich Prävention notwendig", so Holger Langkutsch, Verwaltungsratsvorsitzender der BARMER.
Deshalb fordert der BARMER Verwaltungsrat, Institutionen wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und das Robert-Koch-Institut (RKI) einzubeziehen so wie Bund, Länder, Gemeinden, Träger der Sozialversicherungen (einschließlich der Bundesagentur für Arbeit) sowie die privaten Kranken- und Pflegeversicherungen in die Pflicht zu nehmen. "Es muss sichergestellt sein, dass erfolgreiche Maßnahmen der BARMER zur Primärprävention, die wir mit unzähligen, hoch qualifizierten Kooperationspartnern erfolgreich anbieten, sowie die Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung nicht eingeschränkt, sondern gestärkt werden", so Birgit Fischer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der BARMER. Dies sei insbesondere bei der Aufteilung der Gelder zu berücksichtigen.
Zur Stärkung der lebensweltbezogen Gesundheitsförderung (d.h. in Kindertagesstätten, Schulen etc.) und der gesundheitlichen Prävention schlägt die BARMER deshalb vor:
- Auf der Bundesebene werden Kompetenz und Know-how der BZgA
genutzt und ihr die folgenden Aufgaben in der Prävention und
Gesundheitsförderung übertragen:
- die Entwicklung von nationalen Zielen und Qualitätsstandards,
- die bundesweite Koordination von Maßnahmen sowie
- die Präventionsberichterstattung und Evaluation, letztere in
Kooperation mit dem RKI.
- Die Aufgabenwahrnehmung der BZgA erfolgt in Abstimmung mit allen
Sozialversicherungsträgern sowie der privaten Kranken- und
Pflegeversicherung unter Einbindung wissenschaftlichen
Sachverstands und unter Beteiligung der Regionen.
- Auf der Landesebene werden die bestehenden Strukturen (wie z.B.
die Landesvereinigungen für Gesundheit,
Landesgesundheitskonferenzen) genutzt, die Koordination und
Kooperation in der Prävention und Gesundheitsförderung zu
stärken.
- Die Sozialversicherungsträger werden verpflichtet, 50 Prozent
des gesetzlich zur Verfügung stehenden Präventionsbudgets für
lebensweltbezogene Gesundheitsförderung und Prävention
aufzuwenden. Von diesen 50 Prozent wird die eine Hälfte einem
Gemeinschaftsbudget zur Verwendung in den Regionen zugeführt,
die andere Hälfte verbleibt bei den Sozialversicherungsträgern,
die damit qualifizierte, lebensweltbezogene Maßnahmen der
Gesundheitsförderung und Prävention in Eigenregie oder in
Kooperation mit Partnern durchführen können. Die Entscheidung
darüber, wie diese Mittel genutzt werden, verbleibt bei den
Sozialversicherungsträgern. Werden die Mittel nicht verausgabt,
fallen diese dem Gemeinschaftsbudget zu.
- Die Träger der jeweiligen Lebenswelten (z.B. Kindertagesstätten,
Schulen) sowie die öffentliche Hand können nur dann
Präventionsmittel aus dem Gemeinschaftsbudget beantragen, wenn
eine angemessene Eigenbeteiligung sichergestellt ist.Die BARMER fordert die Bundesregierung und die Bundesländer auf, nicht noch einmal durch einen bürokratischen Gesetzesentwurf zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen die Chancen zu verspielen, Gesundheitsförderung und gesundheitliche Prävention in der Bundesrepublik nachhaltig zu fördern.
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BARMER-Presseabteilung, Susanne Uhrig, Telefon 018 500 99 14 21
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