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InfraTrust-Anwalt erwirkt Gerichtsbeschluss gegen Oliver Schulz
Sworn-Geschäftsführer veröffentlicht erneut Falschbehauptungen - Jetzt drohen EUR 250.000 Ordnungsgeld oder sechs Monate Haft

Berlin (ots)

Im Zuge der Auseinandersetzung mit dem ehemaligen Geschäftsführer der InfraTrust-Fonds (IT-Fonds), Oliver Schulz, hat nun auch der beratende Rechtsanwalt der IT-Fonds, Dr. Christian Herbst (Rechtsanwälte Herbst Bröcker), einen gerichtlichen Beschluss erwirkt.

Oliver Schulz hatte behauptet, dass Dr. Christian Herbst die durch die Sworn Gruppe widerrechtlich einberufene Gesellschafterversammlung der IT-Fonds 6 und 8 am 25. Juni als ordnungsgemäß und beschlussfähig erachtet habe. Konkret hatte Oliver Schulz auf seiner Webseite www.sworn-hilft-anlegern.de formuliert: "Für die Versammlung vom 25. Juni 2013 war ordnungsgemäß eingeladen worden und sie war beschlussfähig, wie Herr Dr. Herbst auch auf Frage von Stefan Winter zugegeben hat."

Tatsächlich war der Sworn Gruppe die Einberufung dieser Gesellschafterversammlung durch eine gerichtliche Verfügung des Landgerichts Berlin vom 20. Juni (Az. 21 O 191/13) untersagt worden, weil die Einladungen aus mehreren Gründen treuwidrig waren. Als mandatierter Anwalt der InfraTrust Fonds war Dr. Christian Herbst dies selbstverständlich bewusst, weshalb er die von Oliver Schulz fälschlicherweise zitierte Aussage nachweislich nie getroffen hat. Aus diesem Grund hat das Landgericht Berlin jetzt eine einstweilige Verfügung (AZ 27 O 435/13) gegen Oliver Schulz sowie gegen die von diesem geführte CSK Management GmbH erlassen. Danach ist es Oliver Schulz untersagt dies erneut zu behaupten. Handelt der Sworn-Geschäftsführer dem zuwider, wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000,- Euro gegen ihn verhängt, alternativ kann eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten gegen Oliver Schulz angeordnet werden. Zusammengefasst hat Oliver Schulz mit seiner Sworn Gruppe also rechtswidrig eine Gesellschafterversammlung einberufen lassen, diese eben wegen dieser Rechtswidrigkeit mittels Gerichtsbeschluss untersagt bekommen, dann versucht diese dennoch abzuhalten und überdies im Nachhinein noch behauptet, dass die Einberufung rechtmäßig war und dies wieder gerichtlich untersagt bekommen. "Dieser Vorgang verdeutlicht einmal mehr die Dreistigkeit, mit der Oliver Schulz inzwischen völlig offen vorgeht", so InfraTrust-Geschäftsführer Stephan Brückl. "In ein und derselben Sache hat er drei Mal in aller Öffentlichkeit rechtswidrig gehandelt und dabei auch noch gelogen. Das widerspricht jeglicher Ethik und Moral."

Zuletzt hatte das Landgericht Berlin Oliver Schulz am 25. Juni verboten, falsche Behauptungen über den status quo sowie die Entwicklung der IT-Fonds zu verbreiten. Konkret erließ das Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die CSK Management GmbH, vertreten durch Oliver Schulz als Geschäftsführer, sowie gegen Oliver Schulz persönlich (27 O 340/13). Fonds-Geschäftsführer Stephan Brückl hatte diese einstweilige Verfügung im Zusammenhang mit der in weiten Teilen unwahren Darstellung von Oliver Schulz über die IT-Fonds 2, 5 und 9 innerhalb der von ihm initiierten "Sworn hilft Anlegern"-Kampagne beantragt. Bei Zuwiderhandlung drohen Oliver Schulz ein Ordnungsgeld von bis zu 50.000,00 Euro oder ersatzweise eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.

Pressekontakt:

NAÏMA Strategic Legal Services GmbH
- Uwe Wolff -
Telefon: +49 30 2404 8290
Telefax: +49 30 303665791
Email: uwe.wolff@naima-media.de

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