Raiffeisen Bank International AG
EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank International AG
Einladung zur
Hauptversammlung (mit Dokument)
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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E I N L A D U N G
an die Aktionäre und Inhaber von Partizipationsscheinen
für die am Mittwoch, den 26. Juni 2013, um 10.00 Uhr (MESZ)
im Austria Center Vienna (ACV), Saal A,
Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien,
stattfindende
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
der
Raiffeisen Bank International AG
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m
A. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2012, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrates
über das Geschäftsjahr 2012 sowie des Corporate Governance-Berichts des
Vorstandes.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2012
ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2012.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2012.
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012.
6. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers)für den Jahres- und Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr 2014.
7. Wahl in den Aufsichtsrat.
8. Beschlussfassung über den Widerruf der Ermächtigung des Vorstandes gemäß
§ 169 AktG (genehmigtes Kapital)und die Ermächtigung für ein neues genehmigtes
Kapital gegen Bar- und/oder Sacheinlage und zum Ausschluss des Bezugsrechtes und
die entsprechende Satzungsänderung.
9. Beschlussfassung über die neuerliche Ermächtigung zur Ausgabe von
Wandelschuldverschreibungen gemäß § 174 Abs 2 AktG sowie den Ausschluss des
Bezugsrechtes.
10. Beschlussfassung über den Widerruf von bedingtem Kapital und die
Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie die entsprechende
Satzungsänderung.
11. Beschlussfassung über die Ermächtigung zu einem
Aktienübertragungsprogramm für die Mitglieder des Vorstandes.
B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 5. Juni 2013 während der
Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre und der Inhaber von
Partizipationsscheinen in den Geschäftsräumen am Sitz der Raiffeisen Bank
International AG, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien, auf:
- Jahresabschluss 2012 samt Lagebericht,
- Corporate Governance-Bericht,
- Konzernabschluss 2012 samt Konzernlagebericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012,
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 11,
- Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu
Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG samt
Lebenslauf,
- Bericht des Vorstandes über den Bezugsrechtsausschluss in Verbindung mit
Tagesordnungspunkt 8 (§ 153 Abs 4 AktG iVm §§ 169 und 170 Abs 2 AktG),
- Bericht des Vorstandes über den Bezugsrechtsausschluss in Verbindung mit
Tagesordnungspunkt 9 (§ 174 Abs 4 iVm § 153 Abs 4 AktG),
- Satzungsgegenüberstellung der unter Tagesordnungspunkten 8 und 10
vorgeschlagenen Änderungen.
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG
sind spätestens ab 5. Juni 2013 außerdem im Internet unter
www.rbinternational.com Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung)
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechtes und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten
Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, das ist Sonntag, der 16. Juni 2013,
24.00 Uhr, Wiener Zeit (MESZ)(Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär (oder
Inhaber von Partizipationsscheinen - siehe Abschnitt E.unten)ist und dies der
Gesellschaft nachweist.
Nachweis des Anteilsbesitzes
Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am
Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 21. Juni 2013 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen (näher zu vorgeschriebenem
Inhalt und Form der Depotbestätigung unten):
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83
per E-Mail: anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung als
eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif)anzuschließen ist,
oder
per Post: Raiffeisen Bank International AG
Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations
Am Stadtpark 9
A-1030 Wien
Die Entgegennahme von Depotbestätigungen über ein international verbreitetes,
besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer
eindeutig identifiziert werden können (SWIFT), ist für diese Hauptversammlung
und bis auf weiteres ausgeschlossen. Stattdessen wird bis auf weiteres als
elektronischer Kommunikationsweg das Telefax und das E-Mail mit der oben
angeführten Telefaxnummer und E-Mail Adresse eröffnet.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD in Schriftform (firmenmäßige Fertigung erforderlich) in deutscher oder
englischer Sprache auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC-Code, SWIFT),
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
ISIN (AT0000606306),
- Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
- die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den oben
genannten Nachweisstichtag, das ist Sonntag, der 16. Juni 2013, 24.00 Uhr,
Wiener Zeit (MESZ), bezieht.
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung.
D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE
GEMÄß §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaher
dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), können schriftlich
verlangen,dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform
(Unterschrift erforderlich) spätestens am 5. Juni 2013 der Gesellschaft an
Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor
Relations, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Jeder
Beschlussvorschlag muss (auch)in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird,dass die antragstellenden
Aktionäre 5 % des Grundkapitals)seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
ununterbrochen Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren Aktionären,
die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des
Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die
nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich die
Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt
C. verwiesen.
Beschlussvorschläge
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Textform spätestens am 17. Juni 2013 der Gesellschaft
entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 83, per E-Mail an
anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei dieses Verlangen als eingescannter
Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif) anzuschließen ist, oder an Raiffeisen Bank
International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations, Am
Stadtpark 9, A-1030 Wien, zugeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat
(Tagesordnungspunkt 7) treten an die Stelle der anzuschließenden Begründung die
Erklärungen der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3
BWG. Die vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die
die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten sowie ihre Verbundenheit mit
den rechtlichen Werten zu erklären. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch)in
einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz
in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 %
vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110
und 118 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
www.rbinternational.com Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung)
zugänglich.
E. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER INHABER VON PARTIZIPATIONSSCHEINEN
Inhaber von Partizipationsscheinen ("Raiffeisen-Partizipationskapital
2008/2009") haben gemäß § 23 Abs 5 BWG das Recht, an der Hauptversammlung
teilzunehmen und gemäß § 118 AktG Auskünfte zu begehren. Es ist ihnen auf
Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden,
soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Weitere Rechte, insbesondere Stimmrechte, stehen den Inhabern von
Partizipationsscheinen nicht zu.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung richtet sich für die
Inhaber von Partizipationsscheinen nach dem Besitz dieser Partizipationsscheine
am 16. Juni 2013, 24.00 Uhr, Wiener Zeit MESZ) (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Inhaber von Partizipationsscheinen ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Zum Nachweis des Besitzes gelten analog die für Aktionäre unter Abschnitt C.
dargestellten maßgeblichen Regelungen zur Depotbestätigung; eine schriftliche
Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts hinsichtlich der
Partizipationsscheine muss der Gesellschaft spätestens am 21. Juni 2013
ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen (Abschnitt C. unter
"Nachweis des Anteilsbesitzes")zugehen. Für den Inhalt der Bestätigung über
den Nachweis des Besitzes der Partizipationsscheine gilt das oben unter
Abschnitt C. zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC-Code, SWIFT),
- Angaben über den Inhaber von Partizipationsscheinen: Name/Firma, Anschrift,
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und
Registernummer bei juristischen Personen,
- Angaben über die Partizipationsscheine: Anzahl der Partizipationsscheine des
Inhabers von Partizipationsscheinen, ISIN (AT0000A0D915, AT0000A0D907,
AT0000A0D8Z1, AT0000A0D8Y4, AT0000A0D8X6, AT0000A0D8W8, AT0000A0D8V0,
AT0000A0DF47, AT0000A0DF39, AT0000A0DF21),
- Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
- die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den oben
genannten Nachweisstichtag, das ist der 16. Juni 2013, 24.00 Uhr Wiener Zeit,
(MESZ) bezieht.
F. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt. Ebenso können sich Inhaber von Partizipationsscheinen hinsichtlich
ihres Rechts auf Teilnahme an der Hauptversammlung und ihres Auskunftsrechts
durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person einer natürlichen oder einer
juristischen Person)in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionär seinem depotführenden
Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für
die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß, wobei die
Entgegennahme über ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig
identifiziert werden können SWIFT)für diese Hauptversammlung und bis auf
weiteres ausgeschlossen ist. Stattdessen wird bis auf weiteres als
elektronischer Kommunikationsweg das Telefax und das E-Mail mit der unten
angeführten Telefaxnummer und E-Mail Adresse eröffnet.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 24. Juni 2013 an
einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft einzulangen:
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83
per E-Mail: anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht als
eingescannter Anhang (z.B. pdf, tif) dem E-Mail anzuschließen ist,
oder
per Post: Raiffeisen Bank International AG
Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations
Am Stadtpark 9
A-1030 Wien
Als besonderer Service steht den Aktionären (nicht jedoch den Inhabern von
Partizipationsscheinen)ein Vertreter des Interessenverbandes für Anleger, IVA,
Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die
Stimmrechtsausübung auf der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse
besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael
Knap unter der Mobil-Telefonnummer: +43(0)664 2138740 oder per E-Mail:
michael.knap@iva.or.at. Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen
Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie oben beschrieben, an die
Gesellschaft zu senden. Allfällige Weisungen sind direkt dem IVA bekannt zu
geben. Ein allgemeines Vollmachtsformular der Gesellschaft, ein
IVA-Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung)
abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
G. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 596.290.628,20 und ist in 195.505.124 auf Inhaber lautende
stimmberechtigte Stammaktien (Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Zeitpunkt der
Einberufung (Stichtag 15. Mai 2013)557.295 eigene Aktien. Hieraus stehen der
Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen Aktien unterliegen einem Stimmverbot.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum
Zeitpunkt der Einberufung (Stichtag 15. Mai 2013) 194.947.829. Es bestehen
nicht mehrere Aktiengattungen.
H. ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung
einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage eines gültigen
amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr (MESZ).
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung
erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht
möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das
Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft oder den Vollmachtsvertreter
(an die unter Abschnitt F. angegebenen Adressen)gesendet wurde, erleichtern Sie
den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.
Wien, im Mai 2013
Der Vorstand
der
Raiffeisen Bank International AG
Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/us/61JJA8YZ
Rückfragehinweis:
Herr Mag. Gregor Höpler
Head of Management Secretariat
Raiffeisen Bank International AG
+43 1 71707 - 3449
gregor.hoepler@rbinternational.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/us/61JJA8YZ
;
Emittent: Raiffeisen Bank International AG
Am Stadtpark 9
A-1030 Wien
Telefon: +43 1 71707-2089
FAX: +43 1 71707-2138
Email: ir@rbinternational.com
WWW: www.rbinternational.com
Branche: Banken
ISIN: AT0000606306
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Luxembourg Stock Exchange
Sprache: Deutsch
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