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PM | Karneval: Nur nüchtern auf E-Scooter - Verkehrswacht begrüßt Maßnahmen von Leihanbietern gegen Alkoholfahrten

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Karneval: Nur nüchtern auf E-Scooter

- Verkehrswacht begrüßt Maßnahmen von Leihanbietern gegen Alkoholfahrten

Mit der Weiberfastnacht am 16. Februar 2023 beginnt der Höhepunkt der diesjährigen Karnevals-Saison. Fünf Tage lang feiern Jecken und Narren ausgelassen und es werden erhebliche Mengen Alkohol getrunken. Nach der Party sollte man darum nicht selbst, sondern mit Taxi, Bus oder Bahn heimfahren. Viel zu oft werden jedoch stattdessen die beliebten E-Scooter alkoholisiert genutzt. Dies gefährdet nicht nur die Sicherheit im Straßenverkehr, sondern auch den Führerschein, denn auf den Rollern gelten die gleichen Alkoholgrenzen wie im Auto. Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) begrüßt daher, dass ihre E-Scooter-Fördermitglieder intensiv zur Alkoholprävention aufklären. In den Karnevalshochburgen werden darüber hinaus Reaktionstests vor dem Fahrtantritt verbindlich gemacht, sowie alternative Mobilitätsangebote vermittelt oder sogar temporäre Sperrzonen eingerichtet.

Alkoholgrenzen beachten

Alkoholfahrten gehören besonders am Wochenende zu den häufigsten Fehlverhalten auf E-Scootern. Viele glauben, dass sie betrunken noch auf einen Elektrotretroller steigen dürfen. Dabei sind die Grenzwerte auf E-Scootern genauso hoch wie zum Beispiel bei PKW. Das heißt, schon ab 0,5 Promille droht ein Fahrverbot, eine Geldstrafe von 500 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Ab 1,1 Promille gilt man als absolut Fahruntüchtig, der Führerschein wird entzogen und eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung wird angeordnet. Wer seinen Führerschein gerade neu gemacht hat oder unter 21 Jahre alt ist, muss sogar ganz auf Alkohol verzichten.

E-Scooter-Verleiher gegen Alkohol am Lenker

Die Verleihunternehmen Bird, Bolt, Lime und Voi sind seit 2022 Fördermitglieder der DVW und engagieren sich auch außerhalb dieser Partnerschaft für mehr Sicherheit von E-Scootern. Dazu gehört die intensive Aufklärung ihrer Nutzerinnen und Nutzer zu den Folgen von Alkoholfahrten.

Darüber hinaus bieten Bolt, Lime und Voi nach Bedarf Reaktionstest an. Diese können zum Beispiel am Wochenende verpflichtend sein, um eine Fahrt starten zu können. Die Tests sind an den „tollen Tagen“ in den Karnevalshochburgen rund um die Uhr aktiv. Wer den Test nicht besteht, kann also nicht mit dem E-Scooter fahren. Zudem richten diese drei Anbieter in enger Abstimmung mit den Kommunen temporäre Parkverbotszonen unter anderem im Umkreis des Straßenkarnevals ein, um eine Gefährdung durch die Roller zu verhindern. Bolt bietet zusätzlich an, Taxi- und Mietwagenfahrten direkt über die eigene App zu vermitteln.

Ansprechpartner für die Presse:

Heiner Sothmann
Pressesprecher
Fon: 030 / 516 51 05 21
Mobil: 0160 / 9 77 77 024
Mail:  presse@verkehrswacht.de
Post: Budapester Straße 31 | 10787 Berlin
Web:  https://deutsche-verkehrswacht.de/presse

[Abdruck honorarfrei]

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