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Sicht und Sichtbarkeit: Die richtige Fahrradbeleuchtung

Sicht und Sichtbarkeit: Die richtige Fahrradbeleuchtung

Berlin, den 25. Oktober 2017: Am 29. Oktober werden in Deutschland die Uhren auf Winterzeit umgestellt. Die Sonne geht dann am späten Nachmittag unter, wenn noch viele Fahrradfahrer unterwegs sind. Eine funktionierende Beleuchtungsanlage ist jetzt noch wichtiger, um Unfälle zu vermeiden.

Prof. Kurt Bodewig, Präsident der DVW und Bundesminister a. D.: "Lichtmuffel unterschätzen den Wert von Scheinwerfer und Co. in der dunklen Jahreszeit. Besonders ungeschützte Verkehrsteilnehmer brauchen eine gute Sicht und müssen früh erkannt werden, um Gefahrensituationen schneller entschärfen zu können. Radfahrer, die sich nicht an die Beleuchtungsvorschriften hielten, verursachten im letzten Jahr 245 Unfälle, bei denen Menschen zu Schaden kamen. Das ist unnötig!"

Aktive Beleuchtung

Zur aktiven Beleuchtung gehören ein weißer Scheinwerfer und eine rotes Rücklicht. Beides darf seit Juni 2017 auch abnehmbar sein, muss jedoch vor dem Losfahren fest angebracht werden und darf nicht blinken. Zusatzfunktionen wie Tagfahrlicht, Fernlicht oder Bremslicht sind nun auch am Fahrrad erlaubt. Als Energiequelle sind nach der neuen Regelung Dynamos, Batterien oder Akkus zulässig. Von Vorteil sind Nabendynamos, denn sie sind wartungsarm, zuverlässig und immer einsatzbereit.

Bei Pedelecs darf der Antriebs-Akku für die Energieversorgung der Lichter verwendet werden, wenn gewährleistet ist, dass die Lichtanlage auch mit leerem Akku noch funktioniert. Ist keine separate Anlage vorhanden, muss der Antrieb als Generator eingesetzt werden können. Statt beim Treten zu unterstützen, erzeugt der Elektromotor dann durch die Tretbewegung den Strom, der für den Betrieb der Beleuchtung gebraucht wird. Eine Alternative ist eine kontrollierte Energienutzung: Pedelecs einiger Hersteller schalten den Motor bei einem bestimmten Akkustand ab, sodass noch genug Restenergie vorhanden ist, um die Lampen mit Strom zu versorgen.

Passive Beleuchtung

Zur passiven Beleuchtung gehören rückstrahlende Elemente (Reflektoren). Vorgeschrieben ist vorn ein weißer Rückstrahler, der auch in den Scheinwerfer integriert sein darf, und hinten ein roter Großflächenreflektor (Kategorie "Z"), der ebenfalls in das Rücklicht integriert sein darf.

Jedes Pedal muss nach vorn und hinten strahlende Reflektoren in Gelb besitzen. Auch die Räder brauchen Rückstrahler. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten: Entweder sind an den Speichen mindestens zwei gelbe Reflektoren vorhanden ("Katzenaugen") oder der Reifen hat auf seinen Flanken weiße umlaufende, retroreflektierende Ringe. Ein dritte Möglichkeit sind weiß reflektierende Hülsen, die auf jede Speiche geklemmt werden.

Informationen zur DVW:

www.deutsche-verkehrswacht.de

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Ansprechpartnerin für die Presse:

Hannelore Herlan

Pressesprecherin

Budapester Str. 31

10787 Berlin

Telefon: 030 / 516 51 05 20

Mobil: 0151 / 16 62 72 75

E-Mail: hannelore.herlan@dvw-ev.de

Die Deutsche Verkehrswacht gehört zu den ältesten und größten Bürgerinitiativen Deutschlands. Seit ihrer Gründung 1924 arbeitet sie für mehr Sicherheit und weniger Unfälle auf unseren Straßen - heute mit mehr als 60.000 ehrenamtlich Engagierten. Sie informieren, beraten und trainieren mit Verkehrsteilnehmern jeden Alters sicheres Verhalten im Straßenverkehr. Die Zielgruppenprogramme der DVW erreichen rund 2,5 Millionen Menschen pro Jahr. Die DVW finanziert ihre Aktionen und Programme mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie durch Mitgliedsbeiträge und Sponsoring.

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