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Ottakringer Getränke AG

EANS-Hauptversammlung: Ottakringer Getränke AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Ottakringer Getränke AG
Wien, FN 84925 s
ISIN AT0000758008 (Stammaktien)
ISIN AT0000758032 (Vorzugsaktien)

Einberufung der 31. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen
Hauptversammlung der Ottakringer Getränke AG am Freitag, dem 26. Juni 2015, um
15.00 Uhr, in 1160 Wien, Ottakringer Platz 1, Eingang Portier Feßtgasse, auf dem
Gerstenboden der Brauerei.

Tagesordnung
1.Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts für das Geschäftsjahr 2014
2.Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2014
4.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2014
5.Wahl von zwei Mitgliedern in den Aufsichtsrat
6.Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2015
7.Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 4 Abs 1 und § 24 Abs 4
sowie Änderung durch ersatzlose Löschung von § 25 und Neubezeichnung der
bisherigen §§ 26, 27 und 28 durch die Neubezeichnung § 25, § 26 und § 27

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 5. Juni 2015 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.ottakringerkonzern.com zugänglich:
-Jahresabschluss mit Lagebericht,
-Corporate-Governance-Bericht,
-Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
-Vorschlag für die Gewinnverwendung,
-Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2014;
-Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7,
-Erklärungen der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 5 gemäß § 87
Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
-Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen, 
-Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
-Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
-vollständiger Text dieser Einberufung. 

HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 5. Juni 2015 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse Adresse 1160 Wien, Ottakringer Platz 1, Abteilung Investor Relations,
z.H. Herrn Mag. Alexander Tesar, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft
ist durch die Vorlage einer Depotbe-stätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nach-zuweisen. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 17. Juni 2015 der Gesellschaft entweder per
Telefax an + 43 (1) 49 100 - 2613 oder an 1160 Wien, Ottakringer Platz 1,
Abteilung Investor Relations, z.H. Herrn Mag. Alexander Tesar, oder per E-Mail  
alexander.tesar@ottakringerkonzern.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. 

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. 
Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegen-heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen ei-nen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren
Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der
Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den
Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Telefax
an + 43 (1) 49 100 - 2613 oder per E-Mail  alexander.tesar@ottakringerkonzern.com
übermittelt werden.

Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesord¬nung Anträge zu stellen. Ein
Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die
rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus:
Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 5 der Tagesord¬nung) können nur von
Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen
werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 17. Juni 2015 in der oben
ange-führten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die
Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche
Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle
Um¬stände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,
anzuschließen.

Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.ottakringerkonzern.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 16. Juni
2015 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 23. Juni 2015
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss,
nachzuweisen.
Per Post oder Boten:
Ottakringer Getränke AG
Investor Relations
z.H. Herrn Mag. Alexander Tesar
Ottakringer Platz 1
1160 Wien
Per Telefax:
+43 (1) 8900 500 - 63
Per E-Mail: 
anmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT:
GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt bei Stammaktien ISIN AT0000758008,
bei Vorzugsaktien ISIN AT0000758032 im Text angeben)

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
-Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
-Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
-Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung
der Gattung oder der Wertpapierkennnummer; Stammaktien ISIN AT0000758008,
Vorzugsaktien ISIN AT0000758032,
-Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
-Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 16. Juni 2015
beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft
ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder Boten:
Ottakringer Getränke AG
Investor Relations
z.H. Herrn Mag. Alexander Tesar
Ottakringer Platz 1
1160 Wien
Per Telefax:
+43 (1) 8900 500 - 63
Per E-Mail: 
anmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzu¬schließen ist
Persönlich:
bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.ottakringerkonzern.com abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der
Hauptversammlung bei der Registrierung per-sönlich übergeben wird, hat die
Vollmacht spätestens am 25. Juni 2015 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft
einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht
gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 20.634.585,82 und ist zerlegt in 2.412.829 Stück Stammaktien
und 426.552 Stück Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Jede Stammaktien gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. 319 Stück
Stammaktien sind gem § 67 iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt. Die
Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge 2.412.510 Stück. 
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten bei der Registrierung zum Zwecke
der Identifikation einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
Einlass nach Beendigung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre,
voraus-sichtlich ab 14.45 Uhr. 

Wien, im Mai 2015
Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Mag. Siegfried Menz
Vorstand
Tel.: +43 1 49100-2216
mailto:sigi.menz@ottakringerkonzern.com

Dr. Thomas Sautner
Unternehmenssprecher
Tel.: +43 1 49100-2215
mailto:thomas.sautner@ottakringerkonzern.com
 
Prok. Mag. Alexander Tesar
Leiter Finanz- u. Rechnungswesen
Investor Relations
Tel.: +43 1 49100-2253

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Ottakringer Getränke AG
             Ottakringer Platz 1
             A-1160 Wien
Telefon:     +43 1 49100- 0
FAX:         +43 1 49100- 2613
WWW:      www.ottakringerkonzern.com
Branche:     Getränke/Brauereien
ISIN:        AT0000758032, AT0000758008
Indizes:     Standard Market Auction, other securities.at
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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