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Inlands-Unfall mit Auslands-Pkw
Unbedingt Doppel der Grünen Karte verlangen
ADAC: Notfalls Daten aus diesem Dokument notieren

München (ots)

Immer wieder werden Autofahrer in Deutschland
schuldlos in einen Unfall mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug
verwickelt. Um Schwierigkeiten bei der Schadensabwicklung zu
vermeiden, rät der ADAC dem Geschädigten, sich in einem solchen Fall
vom Fahrer des ausländischen Kraftfahrzeugs unbedingt das Doppel oder
eine Kopie der Grünen Versicherungskarte geben zu lassen. Besitzt der
Unfallgegner nur das Original der Grünen Karte, sollte man sich
sämtliche in diesem Dokument enthaltenen Daten genau notieren. Dies
ist wichtig, weil die Zulassungsstellen einiger Länder keine Angaben
zur Versicherung dort gemeldeter Fahrzeuge gespeichert haben.
Darüber hinaus rät der Automobilclub am Unfallort den
"Europäischen Unfallbericht" auszufüllen und vom Unfallgegner
unterschreiben zu lassen. Es empfiehlt sich, dieses Formular, das es
in den ADAC-Geschäftsstellen auch mehrsprachig gibt, stets dabei zu
haben. In jedem Fall aber sollten Kfz-Kennzeichen und
Nationalitätszeichen sowie Fahrer-  und Halterdaten notiert werden.
Ratsam ist es ferner, Blechschäden zu fotografieren und
Zeugenanschriften festzuhalten. Bei größerem Sach- oder gar bei einem
Personenschaden sollte in jedem Fall die Polizei gerufen werden. Das
Gleiche gilt, wenn der ausländische Unfallverursacher keine
Versicherungsangaben machen kann oder will.
Unfallschäden, die von ausländischen Kraftfahrzeugen in
Deutschland verursacht werden, können über das Deutsche Büro Grüne
Karte e. V. in Hamburg, Glockengießerwall 1, abgewickelt werden.
Ansprechpartner für Rückfragen:
Reiner Walsch 
Tel. 089/76 76-2629
Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio: 
Tel.: (089) 76 76- 20 78
oder (089) 76 76- 20 49
oder (089) 76 76- 26 25

Original content of: ADAC, transmitted by news aktuell

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