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Winkelmeier-Becker/Steineke: Musterfeststellungsklage bei Massenschäden für Verbraucher öffnen

Berlin (ots)

Union legt Eckpunkte zur Stärkung der Verbraucherrechte bei Schäden mit vielen Betroffenen vor

Das OLG Frankfurt a.M. hat am heutigen Mittwoch eine Entscheidung im Rahmen der Musterfeststellungsklage von Kleinaktionären der Deutschen Telekom verkündet. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Sebastian Steineke:

"Heute hat das OLG eine Klage von Kleinanlegern nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) entschieden. Die Musterfeststellungsklage erlaubt es dem Gericht bei Klagen von Kapitalanlegern, Tatsachen und Rechtsfragen für eine Vielzahl gleichgerichteter Fälle und mit Bindung für alle Kläger zu entscheiden.

Wir wollen die Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage auch bei Massenschäden für Verbraucher eröffnen. Darunter versteht man schädigende Ereignisse, die viele Personen gleichzeitig betreffen. Das stärkt die Verbraucherrechte, sorgt für einen effektiven Rechtsschutz und für ein effizientes Verfahren der Justiz, das auch weniger Ressourcen bindet.

Wir legen dazu folgende Eckpunkte vor:

   - Zur Stärkung des individuellen Rechtsschutzes und zu einer 
     Verbesserung der gerichtlichen Rechtsdurchsetzung wollen wir bei
     Massenschäden die Bündelung gleichgerichteter Ansprüche im 
     Rahmen eines Musterverfahrens erleichtern und gleichzeitig an 
     bestehende Klagebefugnisse anknüpfen. Dabei wollen wir uns auch 
     an Erfahrungen mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz 
     (KapMuG) orientieren.
   - Wir wollen dieses Musterfeststellungsverfahren für die Fälle 
     einführen, in denen nicht bereits eine verwaltungsrechtliche 
     Möglichkeit für den Schadensausgleich besteht und eingeleitet 
     ist (so z.B. FinDAG)."
   - Daneben wollen wir die Geltendmachung von Streuschäden, bei 
     denen die Verfahrenskosten für den einzelnen Verbraucher 
     unverhältnismäßig hoch erscheinen, verbessern. Eine Abtretung 
     solcher Schäden darf in AGB nicht mehr ausgeschlossen werden 
     können.
   - Für Rechtswirkungen in allen Verfahren soll das Opt-in-Prinzip 
     gelten. Danach müssen Prozessgeschädigte ihre Beteiligung an dem
     Musterklageverfahren ausdrücklich erklären.
   - Für Geschädigte, die nicht optieren, soll die Verjährung ihrer 
     Ansprüche gegebenenfalls für die Dauer des Musterverfahrens 
     ausgesetzt werden.
   - Das Kostenrecht wollen wir so anpassen, dass damit keine neuen 
     kostenträchtigen Geschäftsmodelle für Prozessvertreter 
     entstehen.

Mit diesen Maßnahmen wollen wir sowohl einen effektiven Verbraucherschutz erreichen, als auch gleichzeitig für die Unternehmen rasch Rechtssicherheit herstellen. Das schafft Synergien und spart bei allen Beteiligten und der Justiz Ressourcen. Die Einführung neuer Instrumente, die unserer Rechtsordnung fremd sind, wie zum Beispiel die Sammelklage ("class action") nach US-amerikanischem Vorbild, lehnen wir ab.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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