CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Böhmer/Eichhorn: Mehr Gerechtigkeit für
Familien - Konsequenzen für die Rentenversicherung ziehen
Berlin (ots)
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur erforderlichen Familienkomponente in der sozialen Pflegeversicherung erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestag, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB, und die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Maria Eichhorn MdB:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist zu begrüßen. Sie bedeutet eine deutliche Anerkennung der Leistung, die Eltern mit der Erziehung von Kindern für die Gemeinschaft leisten. Klar hat das Gericht herausgestellt, dass Versicherte ohne Kinder Vorteile aus der Erziehungsleistung anderer Beitragspflichtiger ziehen, die wegen der Erziehung zu ihrem Nachteil auf Konsum und Vermögensbildung verzichten. Wir fordern die Bundesregierung auf, rasch ein Konzept zur Umsetzung dieser Entscheidung vorzulegen und noch in dieser Wahlperiode die Konsequenzen für die Gestaltung der Beiträge für Familien zu ziehen. Zu Recht hat das Gericht auf die Schutzpflicht des Staates aus Artikel 6 Grundgesetz hingewiesen. Weil diejenigen, die keine Kinder erziehen, auf das Vorhandensein von Beitragszahlern in künftigen Generationen vertrauen, spricht Karlsruhe von einem Drei-Generationen-Vertrag. Dass die besonderen Belastungen kindererziehender Versicherter konstitutive Bedeutung für die soziale Pflegeversicherung haben, spricht eine deutliche Sprache und muss auch in der Rentenversicherung beachtet werden.
Angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die Rentenreform hinfällig und muss unter dem Gesichtspunkt der Anerkennung der Erziehungsleistung für alle dringend überarbeitet werden.
Die Forderungen der Union nach einer gleichmäßigen Verbesserung der Kindererziehungszeiten, dem Erhalt der Witwenrente und einer schneller einzuführenden vollen Kinderkomponente von 30 Mark je Kind und Monat bei der privaten Altersvorsorge werden dadurch eindrucksvoll bestätigt.
Mit dieser Entscheidung setzt das BVerfG seine familienfreundliche Rechtsprechung fort. Völlig unverständlich ist, dass die Bundesregierung immer noch kein klares Konzept für die Umsetzung der Familienbeschlüsse vom November 1998 bis zum 1.1.2002 hat. Schöne Worte des Kanzlers allein helfen keiner Familie und keinem Erziehenden. Schröder sollte vielmehr endlich handeln und die Frist für Verbesserungen zugunsten von Familien nicht erneut ausreizen. Das haben weder die Familien noch die Kinder verdient!
Das neue Urteil bestätigt, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit ihrer Familienoffensive der Regierung weit voraus ist: Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Einführung eines Familiengeldes von 1200 Mark in den ersten drei Lebensjahren und von 600 Mark bis zum 18. Geburtstag und die Stärkung der Erziehungskompetenz sind überfällige Schritte zu mehr Gerechtigkeit für Familien.
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