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Böhmer/Eichhorn: Mehr Gerechtigkeit für Familien - Konsequenzen für die Rentenversicherung ziehen

Berlin (ots)

Zur heutigen Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes zur erforderlichen Familienkomponente in
der sozialen Pflegeversicherung erklären die Stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestag, Prof. Dr.
Maria Böhmer MdB, und die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, Maria Eichhorn MdB:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist zu begrüßen.
Sie bedeutet eine deutliche Anerkennung der Leistung, die Eltern mit
der Erziehung von Kindern für die Gemeinschaft leisten. Klar hat das
Gericht herausgestellt, dass Versicherte ohne Kinder Vorteile aus der
Erziehungsleistung anderer Beitragspflichtiger ziehen, die wegen der
Erziehung zu ihrem Nachteil auf Konsum und Vermögensbildung
verzichten. Wir fordern die Bundesregierung auf, rasch ein Konzept
zur Umsetzung dieser Entscheidung vorzulegen und noch in dieser
Wahlperiode  die Konsequenzen für die Gestaltung der Beiträge für
Familien zu ziehen. Zu Recht hat das Gericht auf die Schutzpflicht
des Staates aus Artikel 6 Grundgesetz hingewiesen. Weil diejenigen,
die keine Kinder erziehen, auf das Vorhandensein von Beitragszahlern
in künftigen Generationen vertrauen, spricht Karlsruhe von einem
Drei-Generationen-Vertrag. Dass die besonderen Belastungen
kindererziehender Versicherter konstitutive Bedeutung für die soziale
Pflegeversicherung haben, spricht eine deutliche Sprache und muss
auch in der Rentenversicherung beachtet werden.
Angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die
Rentenreform hinfällig und muss unter dem Gesichtspunkt der
Anerkennung der Erziehungsleistung für alle dringend überarbeitet
werden.
Die Forderungen der Union nach einer gleichmäßigen Verbesserung
der Kindererziehungszeiten, dem Erhalt der Witwenrente und einer
schneller einzuführenden vollen Kinderkomponente von 30 Mark je Kind
und Monat bei der privaten Altersvorsorge werden dadurch
eindrucksvoll bestätigt.
Mit dieser Entscheidung setzt das BVerfG seine familienfreundliche
Rechtsprechung fort. Völlig unverständlich ist, dass die
Bundesregierung immer noch kein klares Konzept für die Umsetzung der
Familienbeschlüsse vom November 1998 bis zum 1.1.2002 hat. Schöne
Worte des Kanzlers allein helfen keiner Familie und keinem
Erziehenden. Schröder sollte vielmehr endlich handeln und die Frist
für Verbesserungen zugunsten von Familien nicht erneut ausreizen. Das
haben weder die Familien noch die Kinder verdient!
Das neue Urteil bestätigt, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit
ihrer Familienoffensive der Regierung weit voraus ist: Die
Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Einführung
eines Familiengeldes von 1200 Mark in den ersten drei Lebensjahren
und von 600 Mark bis zum 18. Geburtstag und die Stärkung der
Erziehungskompetenz sind überfällige Schritte zu mehr Gerechtigkeit
für Familien.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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