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++ BUND: Vogelschutz-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland richtig ++

Kommentar

13. März 2024 | 032

BUND-Pressestelle

Tel.: 030 - 27586 - 109

presse@bund.net

BUND: Vogelschutz-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland richtig

Die EU-Kommission hat mit der heutigen Aussendung eines Mahnschreibens an die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil Deutschland seinen Verpflichtungen aus der EU-Vogelschutzrichtlinie nicht nachgekommen ist. Der BUND hat mit einer Beschwerde wesentlich zu dem Schritt beigetragen. Dazu erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Der BUND begrüßt diesen Schritt der EU-Kommission sehr, den Schutz wildlebender Vögel zu verbessern. Deutschland ist wirklich kein Musterschüler im Umwelt- und Naturschutz und verschleppt systematisch die Umsetzung geltenden Rechts. Wenn die Bundesregierung nicht sofort handelt, drohen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und mögliche Strafzahlungen. Die Bundesregierung muss dringend etwas für den Schutz der Natur tun.

Der BUND hat wesentlich zu dem Schritt der EU-Kommission beigetragen und in seiner Beschwerde an Brüssel auf eine Vielzahl von Defiziten hingewiesen. So fehlt es für eine Reihe von Gebieten, die Deutschland als Vogelschutzgebiete angemeldet hat, an der notwendigen Ausweisung als Schutzgebiet. Insbesondere in Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind Vogelschutzgebiete entweder gar nicht oder nur in Teilen als Schutzgebiete gesichert. Das ist eine große Lücke.

Ähnliche Defizite bestehen in anderen Bundesländern. Bei einer ganzen Reihe von Gebieten werden der EU-Kommission mehr Arten als „geschützt“ gemeldet, als vor Ort tatsächlich geschützt werden. Dabei sticht besonders Rheinland-Pfalz hervor, das zwar eine Vielzahl von Vogelarten offiziell meldet. Bei der gesetzlichen Regelung des Landes bleiben dann aber viele dieser Arten unberücksichtigt. Hier wird die EU-Kommission geradezu getäuscht. Denn sie geht davon aus, dass alle ihr gemeldeten Vogelarten in den Schutzgebieten auch geschützt werden. Stattdessen wird aufgrund von Landesregelungen der Schutz solcher Arten bei Großprojekten aber einfach ausgeblendet. Naturschutz als Täuschungsmanöver ist in Zeiten von Biodiversitäts- und Klimakrise alles andere als ein Kavaliersdelikt.

Der BUND hofft, dass das Verfahren auch dazu führt, dass Deutschland in der Folge auch Gebiete für 'vergessene Arten' wie Feldlerche, Bluthänfling oder Feldschwirl ausweist. Sie alle stellen auf der Roten Liste. Für einige gibt es gar keine Schutzgebiete in Deutschland, für andere nur wenige in einzelnen Ländern."

Mehr Informationen:

Hrsg.: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Petra Kirberger (v.i.S.d.P.), Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin

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