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Herbe Niederlage für Focus - Erfolg für IKK

Bergisch-Gladbach (ots)

Bundesverband der Innungskrankenkassen setzt einstweilige
Unterlassungsverfügungen beim Landgericht Hamburg durch
Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 500.000 Mark bei
Zuwiderhandlungen ist es der Focus Online GmbH verboten zu behaupten,
dass die Innungskrankenkassen vor der Pleite stünden oder den anderen
Krankenkassen wie der AOK 2 Milliarden Mark schulden. Der
Bundesverband der Innungskrankenkassen hat sich mit zwei beim
Landgericht Hamburg eingereichten einstweiligen
Unterlassungsverfügungen gegen die Focus Online GmbH und gegen das
Magazin Focus in allen wesentlichen Punkten durchgesetzt. Mit den
jüngsten Beschlüssen des Landgerichts Hamburg hat Focus eine herbe
Niederlage erlitten.
"Nun ist gerichtlich bestätigt, dass Focus seine journalistische
Sorgfaltspflicht bei der Berichterstattung zur Finanzsituation der
Innungskrankenkassen grob verletzt hat", sagte Rolf Stuppardt,
Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Innungskrankenkassen.
Mit unwahren Behauptungen, falsch interpretierten Sachzusammenhängen
und Zahlen zum Risikostrukturausgleich (RSA) hatte Focus über die
Finanzsituation der Innungskrankenkassen berichtet. Die am
Weihnachtswochenende verbreitete so genannte Exklusivmeldung über die
angebliche Finanzmisere der Innungskrankenkassen entpuppte sich als
Ente.
Das Magazin Focus darf laut Gerichtsbeschluss ebenfalls nicht mehr
behaupten, dass die Innungskrankenkassen 2 Mrd. Mark Schulden
gegenüber den Mitbewerbern wie etwa der AOK hätten, weil sie sich
jahrelang mit falschen Mitgliederstatistiken ungerechtfertigt
Zuschüsse erschwindelt hätten. Darüber hinaus darf Focus nicht mehr
den Eindruck erwecken, dass die Innungskrankenkassen zum Zeitpunkt
der Veröffentlichung 560 Millionen Mark Schulden gehabt hätten.
Außerdem ist es dem Magazin Focus untersagt, in der Öffentlichkeit
die unwahre Behauptung zu verbreiten, dass Banken den
Innungskrankenkassen Kreditlinien gestrichen hätten.
"Die Innungskrankenkassen sind solide finanziert und erfüllen
grundsätzlich alle Zahlungen zum RSA vollständig und rechtzeitig",
sagte Rolf Stuppardt. Der Risikostrukturausgleich (RSA) dient dem
Zweck, unterschiedliche Risikostrukturen der Versicherten (Einkommen,
Alter, Geschlecht und Familienangehörige) zwischen den Krankenkassen
auszugleichen. Seit vielen Jahren gehören die Innungskrankenkassen zu
den Zahlerkassen in den RSA-Topf. So zahlten sie z. B. für das Jahr
1998 rund 1,8 Milliarden Mark als solidarische Unterstützungsleistung
für hilfsbedürftige Krankenkassen in den RSA.
Sie finden diese Pressemitteilung auch im Internet unter
www.ikk.de
Bundesverband der Innungskrankenkassen
Pressesprecher
Pietro Nuvoloni
Tel.: (0 22 04) 44-1 11
Fax.: (0 22 04) 44-4 55
E-Mail:  pietro.nuvoloni@bv.ikk.de

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