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Tipps für den Alltag
Bei Dämmerung Licht einschalten

Coburg (ots)

Es beginnt zu dämmern. Gerd M. hat einen langen
Arbeitstag hinter sich und genießt die Heimfahrt in seinem Pkw. Doch
damit ist es abrupt vorbei: Als Herr M. aus einem Waldstück kommend
sich einer Kreuzung nähert, biegt ein anderer Autofahrer vor ihm auf
die Landstraße ein, ohne das für ihn geltende Vorfahrt-achten-Schild
zu berücksichtigen. Selbst eine Vollbremsung kann den Unfall nicht
mehr verhindern. Mit seinem Kühler knallt Gerd M. auf das Heck des
Pkw, der ihm die Vorfahrt genommen hat.
Für Gerd M. scheint der Sachverhalt klar: Der andere ist schuld.
Doch er irrt. Warum? Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe gibt
Auskunft. Er fuhr trotz Dämmerung ohne Licht. Während er selber
vermeintlich noch gut sah, konnte der Unfallgegner Gerd M.'s
dunkelgraue Limousine in der Dämmerung kaum erkennen. Damit hat er
gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Sie verpflichtet einen
Verkehrsteilnehmer, dafür zu sorgen, dass er auch von Dritten gut
wahrgenommen werden kann. Konkret: Sobald die Lichtverhältnisse es
erfordern, muss das Licht eines Pkw eingeschaltet werden.
Aus diesem Grund muss sich Gerd M. für den Unfall auch eine
Mitschuld anrechnen lassen. Das heißt: Die
Kfz-Haftpflichtversicherung seines Unfallgegners kommt nur für einen
Teil seines Schadens auf, den anderen muß er selber tragen. Bei
starker Dämmerung riskiert er mit solch einem Verhalten sogar den
Schutz seiner Vollkaskoversicherung: Denn hat er grob fahrlässig
gehandelt, kann das zur Leistungsfreiheit seines Versicherers führen.
Von grober Fahrlässigkeit kann man sprechen, wenn man einfachste,
naheliegende Überlegungen nicht anstellt.
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel: 09561/96-2080/81/82
Fax: 09561/96 36 80 
Presse@huk-coburg.de 
http://www.huk-coburg.de

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