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Aktien/Aktienrückkauf
Linz (euro adhoc) - Veröffentlichung des Beschlusses, von einer Rückkaufermächtigung Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der Oberbank AG
Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 2,4 und 5 VeröffentlichungsV 2002
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 07. April 2009 beschlossen, von der in der Hauptversammlung vom 27. Mai 2008 erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen der Mitarbeiteraktion Gebrauch zu machen und hat ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm beschlossen; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 27. Mai
2008.
2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 29. Mai
2008.
3. Beginn des Rückkaufprogramms: 3 Börsetage nach dieser Veröffentlichung;
voraussichtliche Dauer bis 20. April 2009.
4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien
der Oberbank AG.
5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 50.000 Stück Stammaktien der
Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten
Grundkapital der Gesellschaft von ca 0,2% und am gesamten Grundkapital von
ca 0,18%.
6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt
der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die
Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei
Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim
Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener
Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der
Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr
als 20% übersteigen.
7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der
aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des
Rückkaufs ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der
Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion zu verwenden. Der Vorstand
behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer
künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion bzw für künftige
Mitarbeiteraktionen zu verwenden.
8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6
und 7 der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage der
Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.Linz, am 7. April 2009
Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
Rückfragehinweis:
Mag. Stefan Haasbauer
0732 / 7802 - 7429
Branche: Banken
ISIN: AT0000625108
WKN:
Index: WBI
Börsen: Wiener Börse AG / Geregelter Freiverkehr
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