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EANS-Hauptversammlung: C-QUADRAT Investment AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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C-QUADRAT Investment AG

Einladung

zu der am 4. Mai 2012 um 11 Uhr am Sitz der Gesellschaft, Stubenring 2, 1010
Wien stattfindenden 25. (ordentlichen) Hauptversammlung 
der C-QUADRAT Investment AG

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht über das
Geschäftsjahr 2011, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und Vorlage des
Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2011

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 
31. Dezember2011 ausgewiesenen Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2011

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2011

5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011

6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für den Jahres- und
den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012

7. Wahlen in den Aufsichtsrat

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des
24.04.2012 (Nachweisstichtag). 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Es genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die
der Gesellschaft spätestens am 30.04.2012 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zugehen muss:

Per Post: C-QUADRAT Investment AG, Stubenring 2, 1010 Wien, zH.: Frau Mag.
Kerstin Kienleitner
Per Fax: C-QUADRAT Investment AG, Faxnummer: +43/1/51566-359, zH.: Frau
Mag.Kerstin Kienleitner

Depotbestätigungen können NICHT per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs 20
AktG).

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: 

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code);
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen;
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000613005;
* Depotnummer bzw eine sonstige Bezeichnung;
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag (24.04.2012)
beziehen und wird nur in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen. 

Die Aktionäre werden durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert;
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Hinweise auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG

Aktionäre deren Anteil zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 13.04.2012 der Gesellschaft ausschließlich per Post an
der Adresse C-QUADRAT Investment AG, zH.: Frau Mag. Kerstin Kienleitner,
Stubenring 2, 1010 Wien, zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt
bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5% des
Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. 

Aktionäre, deren Anteil zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem
Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 24.04.2012 der Gesellschaft entweder per
Post an C-QUADRAT Investment AG, zH.: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, Stubenring
2, 1010 Wien, oder per Fax an C-QUADRAT Investment AG, Faxnummer:
+43/1/51566-359, zH.: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, zugeht. Bei einem Vorschlag
zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. 

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110
und 118 AktG sind spätestens ab 13.04.2012 auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.c-quadrat.at --> Investor Relations --> Hauptversammlung
zugänglich.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Die nachfolgenden Unterlagen und weitere Informationen zur Hauptversammlung,
insbesondere ein Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht,
stehen spätestens ab 13.04.2012 im Internet unter www.c-quadrat.at --> Investor
Relations --> Hauptversammlung zum Download zur Verfügung: 

* Jahresabschluss 2011 samt Lagebericht;
* Corporate Governance Bericht 2011;
* Konzernabschluss samt Konzernlagebericht;
* Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 7. (inkl. Vorschlag für
die Gewinnverwendung);
* Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu
Tagesordnungspunkt 7. gemäß § 87 Abs 2 AktG;
* Geschäftsbericht 2011. 

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen)
Person in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt
werden können.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 02.05.2012, bis 16
Uhr ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen einzulangen:

Per Post: C-QUADRAT Investment AG, Stubenring 2, 1010 Wien, zH.: Frau Mag.
Kerstin Kienleitner
Per Fax: C-QUADRAT Investment AG, Faxnummer: +43/1/51566-359, zH.: Frau
Mag.Kerstin Kienleitner

Ein Vollmachtformular (samt Formular zum Widerruf der Vollmacht) wird auf
Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.c-quadrat.at --> Investor Relations --> Hauptversammlung abrufbar. 

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §
10a Abs 3 AktG sinngemäß.

Es wird weiters darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft, die Mitglieder des
Vorstands bzw die Mitglieder des Aufsichtsrates eine ihr/ihnen für die Ausübung
der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung erteilte Stimmrechtsvollmacht nicht
ausüben werden. 

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft in 4.363.200 auf Inhaber lautende Nennbetragsaktien eingeteilt, von
denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft hält zum Stichtag
06.04.2012 insgesamt 115.517 Stück  eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine
Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung daher 4.247.683 Stück.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden
und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung bzw
eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10:00 Uhr.

Wien, im April 2012     Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Mag. Andreas Wimmer
Vorstand
Stubenring 2
A-1010 Wien
Tel.: +43 1 515 66 316
Mail:  a.wimmer@investmentfonds.at 
www.c-quadrat.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    C-QUADRAT Investment AG
             Stubenring 2
             A-1010 Wien
Telefon:     +43 1 515 66-0
FAX:         +43 1 515 66-159
Email:        c-quadrat@investmentfonds.at
WWW:      www.c-quadrat.at
Branche:     Finanzdienstleistungen
ISIN:        AT0000613005
Indizes:     Standard Market Auction
Börsen:      Amtlicher Handel: Frankfurt, Wien 
Sprache:    Deutsch

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