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DLRG zum Rückzug aus der Sportstättenförderung: Bund muss seiner Mitverantwortung für den Erhalt der Schwimmbäder gerecht werden

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DLRG zum Rückzug aus der Sportstättenförderung: Bund muss seiner Mitverantwortung für den Erhalt der Schwimmbäder gerecht werden

Bad Nenndorf. Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) bedauert den schrittweisen Rückzug des Bundes aus der Sportstättensanierung, von der auch marode Schwimmbäder in den Kommunen profitieren. Durch den Beschluss des Bundeshaushalts wurden die Mittel des Bundesprogramms zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK) drastisch reduziert. Eine neue Antragsrunde in diesem Jahr wird es nicht geben. Die Förderung, die zuletzt aus dem Klima- und Transformationsfonds erfolgte, fällt damit vorerst den aktuellen Sparzwängen des Bundes zum Opfer. „Gut jedes zweite Bad in Deutschland ist sanierungsbedürftig und mehr als die Hälfte der Kinder am Ende der Grundschule können noch nicht schwimmen: Angesichts dessen ist der Stopp des Förderprogramms ein herber Schlag“, sagte DLRG Präsidentin Ute Vogt.

Aus einer aktuellen Übersicht des Bundesbauministeriums geht hervor, dass Hallen- und Freibäder immerhin 30 Prozent der bisher im Programm geförderten Projekte ausmachen. Werden diese alle abgeschlossen, bleiben gut 200 Bäder erhalten und es entstehen über 30 Ersatzneubauten. „Der Bund hat in den vergangenen Jahren einen wichtigen Beitrag geleistet, dass wenigstens ein Teil der Bäderlandschaft saniert und auch modernisiert wird“, so Vogt. Fast 430 Millionen Euro stellte er seit 2015 im SJK-Programm für Schwimmbadprojekte zur Verfügung. „Die Bundespolitik darf sich jetzt in Zeiten knapper Kassen aber nicht aus der Verantwortung ziehen, sondern muss aktiv mit die Weichen für die Zukunft der Schwimmbäder in Deutschland stellen“, mahnt die Verbandspräsidentin.

Bundesweiten Bedarf ermitteln

Die DLRG fordert weiter einen runden Tisch mit Bund, Ländern und Kommunen, die gemeinsam eine bundesweite Bäderbedarfsplanung vornehmen und umsetzen müssen. Die Lebensretter und ihre Partner in der Bäderallianz Deutschland empfehlen hierfür zunächst, den Arbeitskreis Schulschwimmen bei der Kultusministerkonferenz wiederzubeleben und dort Interessengruppen wie Verbände und Vereine einzubeziehen. Die oberste Priorität bei der Planung muss die Pflichtaufgabe Schulsport haben. Vogt: „Jede Schulklasse sollte möglichst innerhalb von 15 Minuten am Schwimmbad sein; jedes Kind muss während seiner Schulzeit die im Notfall lebensrettende Fertigkeit des Schwimmens erlernen – möglichst bereits in der Grundschule.“

Neben dem Schulschwimmen spielen die Schwimmbäder als Sportstätten für Vereine eine wichtige Rolle. Als solche sind die meisten Bauten vor Jahrzehnten entstanden. Moderne Bäder sind jedoch mehr. Sie sind Orte des sozialen Miteinanders, der Gesundheitsförderung sowie der Freizeitgestaltung, insbesondere für Familien. Als Ausbildungs- und Trainingsstätten von Rettungsschwimmern sind die Schwimmbäder nicht zuletzt unerlässlich für die bundesweite Wassersicherheit. Ohne Bäder fiele die Sicherheit von Badegästen an Stränden oder Badeseen sprichwörtlich ins Wasser. Auch die Wasserretter, die wie zuletzt in Niedersachsen bei Hochwasser Deiche sicherten und Menschen aus Häusern evakuierten, legen in den Bädern die Grundlage für ihre Einsatzfähigkeit.

Investitionspaket für die Schwimmbäder

Ergänzend zur bedarfsgerechten Anpassung wird es notwendig sein, die Bäderlandschaft energieeffizienter zu gestalten und von der Gasversorgung unabhängig zu machen. „Damit all das gelingen kann, muss der Bund sich künftig auch finanziell weiter einbringen, und zwar stärker noch als zuvor“, fordert die Präsidentin der DLRG. Anders als in der Vergangenheit brauche es jedoch ein Investitionspaket, das auf die Schwimmbäder zugeschnitten ist und mehr die Hallenbäder als die Freibäder in den Blick nimmt. 57 Prozent der über das SJK-Programm geförderten Schwimmbäder sind Freibäder, die weit weniger genutzt werden können. Investitionen sollten zudem allein an der Bedarfsplanung ausgerichtet sein, die Betriebskosten berücksichtigen und auch dann getätigt werden können, wenn beteiligte Kommunen nicht über nennenswerte Eigenmittel verfügen.

Über die DLRG

Die DLRG als private Wasserrettungsorganisation hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen vor dem Ertrinken zu bewahren. Hierfür klären ihre ehrenamtlich Aktiven über Wassergefahren auf, bringen Menschen das Schwimmen bei und bilden sie im Rettungsschwimmen aus. Zudem wachen mehr als 42.000 Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer jährlich über 2,5 Millionen Stunden über die Sicherheit von Badegästen und Wassersportlern. Sie engagieren sich darüber hinaus in der örtlichen Gefahrenabwehr und bilden Einheiten der über 100 DLRG Wasserrettungszüge für den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz. Die DLRG zählt derzeit rund 580.000 Mitglieder. Mehr als 1,3 Millionen Förderinnen und Förderer unterstützen die lebensrettende Arbeit mit Spenden. Schirmherr ist Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.

Pressekontakt: Martin Holzhause, Leiter DLRG Pressestelle, Telefon: 0 57 23 955 442, Mobil: 0162 175 12 04, E-Mail: presse@dlrg.de

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