DLRG - Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Allergien durch Chlor?
DLRG: kein Grund zur Besorgnis
Bad Nenndorf (ots)
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) begrüßt die vorsorgliche Information des Umweltbundesamtes (UBA) vor möglichen Schädigungen von Babys oder Kleinkindern bis zu zwei Jahren mit allergischer Prädisposition durch Desinfektionsnebenprodukte in Schwimmbädern.
Für Eltern mit Interesse am Babyschwimmen bestehe aber grundsätzlich kein Grund zur Besorgnis.
Helmut Stöhr, Leiter Ausbildung im Präsidium der DLRG: "Das Umweltbundesamt hat den Verdacht, dass Trichloramin - ein Desinfektionsnebenprodukt - in der Hallenbadluft bei Kindern unter zwei Jahren asthmaauslösend sein könnte. Eindeutige Nachweise für diese Annahme gibt es bisher aber nach unserer Kenntnis nicht. Alle Kinder über zwei Jahren und erwachsene Schwimmer können Bäder mit Wasseraufbereitung nach den anerkannten Regeln der Technik wie bisher ohne Bedenken nutzen".
In Deutschland bestehen die weltweit strengsten Vorschriften für die Desinfektion des Badewassers in Schwimm- und Hallenbädern. Darüber hinaus können alle Schwimmbadnutzer etwas für die Sauberhaltung des Wassers und die Reduzierung der Chlornebenprodukte tun: vor dem Einstieg ins Becken gründlich den eigenen Körper reinigen.
Nach Auffassung der DLRG, dem größten Anbieter von Schwimmausbildung in Deutschland, ist Babyschwimmen eine Erfolgsgeschichte mit sehr positiven Einflüssen auf die frühkindliche Entwicklung. Der Wasserkontakt unterstützt in besonderem Maße die natürliche Entwicklung des Kindes. Er wirkt körper-, bewegungs- und sinnesstimulierend und verbessert damit die motorische Koordination. Der direkte Kontakt im Wasser fördert die Bindung zwischen Eltern und Kind, stärkt somit die sozialen Kontakte.
Die frühzeitige Berührung mit dem Medium Wasser entwickelt eine positive Einstellung zu einer späteren Wassergewöhnung. Eine spätere Entwicklung der Wassersicherheit wird vorbereitet und das Schwimmen lernen unterstützt. Die Gefahr zu Ertrinken wird damit langfristig reduziert.
"Die Vorteile des Babyschwimmens für die Entwicklung des Kindes sind sehr groß. Wir empfehlen aber Eltern, in deren Familien Allergien bekannt sind, mit ihren Kindern in den ersten zwei Lebensjahren vorsorglich so lange nicht zum Babyschwimmen zu gehen, bis geklärt ist, ob Trichloramin für die Entstehung von Asthma verantwortlich ist", rät Helmut Stöhr.
Grundsätzlich sollten Eltern von der ersten Badbesuch mit ihrem Baby oder Kleinkind den Kinderarzt aufsuchen und sich bestätigen lassen, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen den Badbesuch spricht.
Pressekontakt:
Martin Janssen, Pressesprecher der DLRG, Im Niedernfeld 1-3, 31542
Bad Nenndorf, Telefon: 05723-955441
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