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Steuerstichtag 30. November - Ehepaare und eingetragene Lebenspartner sparen mit einem Wechsel der Steuerklasse

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W. (ots)

Anmoderationsvorschlag:

Was fällt Ihnen zum 30. November ein? Klar - die meisten denken da an den Stichtag, zu dem sie spätestens ihre Kfz-Versicherung kündigen können. Dass dieses Datum auch etwas mit dem Finanzamt und mit Steuern zu tun haben könnte, denken wohl die wenigsten. Nicht nur, aber vor allem für Ehepaare und Lebenspartner ist der 30. November wichtig, wenn sie ihre Steuerklassen so optimieren wollen, dass mehr vom Bruttogehalt übrig bleibt. Wie das funktioniert, weiß Oliver Heinze.

Sprecher: Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften können ihre Steuerklassenkombination frei wählen.

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 0:10 Min.): "Zum Beispiel die Steuerklasse IV für beide. Oder einer nimmt die Steuerklasse III, der andere die V. Dadurch hat man in der Regel monatlich mehr Netto vom Brutto. Aber bevor man seine Steuerklassenkombination ändert, sollte man schauen, mit welcher Kombi man am besten fährt."

Sprecher: Erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH. Welche Kombi am besten passt, richtet sich nach dem Verdienst der einzelnen Ehepartner.

O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 0:25 Min.): "Verdient der eine sehr viel mehr als der andere, sollte die Kombination III für den Viel- und V für den Wenigverdiener gewählt werden oder die Kombination IV und IV mit Faktor. Verdienen beide in etwa gleich, sollten auch beide in der Steuerklasse IV sein. Wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern, kann sich ein Wechsel der Steuerklassenkombination lohnen."

Sprecher: Und diesen Wechsel kann man beim Finanzamt bis zum 30. November eintragen lassen. Dazu einfach das entsprechende Formular ausfüllen, die Heiratsurkunde, beide Personalausweise und die jeweilige Steueridentifikationsnummer vorlegen. Eine weitere Voraussetzung: man muss sich gemeinsam veranlagen lassen, damit das sogenannte Ehegattensplitting greift.

O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 0:20 Min.): "Das Finanzamt wirft beide Einkommen zusammen und halbiert die Summe - es wird gesplittet. In der Regel zahlt man durch das sogenannte Splitting am Ende einen geringeren Steuersatz, als wenn jeder einzeln die Steuererklärung machen würde."

Sprecher: Wem das zu kompliziert ist und wer keine Nerven für den Papierkram hat, kann sich an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.

O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 0:25 Min.): "Ein Lohnsteuerhilfeverein erstellt die Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner. Die Mitglieder müssen sich um nichts mehr kümmern. Wir von der VLH sind mit rund 3.000 Beratungsstellen und mehr als 850.000 Mitgliedern der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Unsere Mitglieder erhalten durchschnittlich über 1.000 Euro vom Staat zurück. Wir beraten im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz."

Abmoderationsvorschlag:

Ganz schön kompliziert, das mit den Steuerklassen. Übrigens, wenn Sie als Paar in einer für Sie ungünstigen Steuerklassenkombi sind und vielleicht mehr Steuern zahlen, als Sie müssten, wird Sie das Finanzamt nicht darauf hinweisen. Das muss leider jeder selbst herausfinden - oder er lässt sich von Experten der VLH beraten. Mehr Infos finden Sie im Internet unter www.vlh.de.

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Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
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Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Straße 13
67433 Neustadt a. d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presse@vlh.de
Web: http://www.vlh.de/presse.html

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