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Steuererklärung 2014 - Abgabefristverlängerung endet am 30. September

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W. (ots)

Anmoderationsvorschlag:

Normalerweise gibt man ja seine Steuererklärung vom Vorjahr allerspätestens am 31. Mai ab. Es gibt allerdings gewisse Regelungen, die diese Frist verlängern können - auf den 30. September. Das geht normalerweise mit einem formlosen Schreiben, das bis Ende Mai beim Finanzamt sein sollte. Doch der ein oder andere wird auch mit diesem Abgabetermin seine Probleme bekommen, sei es wegen Krankheit, eines Auslandsaufenthaltes oder fehlender Unterlagen. Was man hier tun kann, um keinen Ärger mit dem Finanzamt zu bekommen, weiß Oliver Heinze.

Sprecher: Kann man den 30. September als erneuten Abgabetermin nicht einhalten, schickt Ihnen das Finanzamt ein Erinnerungsschreiben mit einem neuen Termin.

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 0:13 Min.): "Wenn Sie diese Frist wieder nicht einhalten können, wird Ihnen ein zweites Schreiben ins Haus flattern - und das liest sich nicht mehr ganz so freundlich, denn darin wird ein Zwangsgeld angedroht. Zusätzlich dazu kündigt das Finanzamt jetzt bereits einen möglichen Verspätungszuschlag an."

Sprecher: So Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH. Die Höhe des Zwangsgeldes und des Verspätungszuschlags kann jeweils bis zu 25.000 Euro betragen.

O-Ton 2 (0:04 Min.): "Je später Sie die Steuererklärung abgeben, desto höher wird der Verspätungszuschlag ausfallen."

Sprecher: Mit dem Zwangsgeld sollen Sie gezwungen werden, Fristen einzuhalten.

O-Ton 3 (0:14 Min.): "Haben Sie das Zwangsgeld bezahlt, müssen Sie immer noch Ihre Steuererklärung abgeben. Und jetzt wird das Finanzamt Ihre Steuerlast wahrscheinlich schätzen. Aber diese Schätzung fällt meistens zu Ungunsten der Steuerzahler aus. Heißt: Sie müssen mehr Steuern zahlen, als es wirklich der Fall wäre." Sprecher: Um das zu vermeiden, sollte man sich Hilfe von Profis holen, wenn man weiß, dass man seine Steuererklärung auch nicht bis zum 30. September abgeben kann.

O-Ton 4 (0:12 Min.): "Wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung erstellt, verlängert sich die Abgabefrist in der Regel bis zum 31. Dezember. Und für die Abgabe Ihrer Steuererklärung für 2014 hätten Sie also Zeit bis zum Jahresende."

Sprecher: Ein Lohnsteuerhilfeverein ist prinzipiell dasselbe wie ein Steuerberater.

O-Ton 5 (0:12 Min.): "Allerdings beraten wir keine Selbstständigen. Wir von der VLH sind mit rund 3.000 Beratungsstellen der größte Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands. Über 1.000 Euro erhalten unsere Mitglieder, die eine Steuerrückzahlung bekommen, durchschnittlich zurück."

Abmoderationsvorschlag:

Der größte Fehler ist übrigens, gar keine Steuererklärung zu machen. Im Durchschnitt bekommen Sie rund 400 Euro zurück, wenn Sie die Erklärung selbst machen - mit Profis kann das noch mehr werden. Infos zu Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter www.vlh.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN: 
  
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Pressekontakt:

Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Christina Georgiadis
presse@vlh.de
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt
Telefon 06321 49010
Telefax 06321 490149
www.vlh.de

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