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Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V. (AKG)

Neue Freiwillige Selbstkontrolle der Pharmazeutischen Industrie

Berlin (ots)

Zum 1. Januar 2008 hat der neu gegründete Verein "Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V." (AKG) - Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie seine Arbeit aufgenommen. In dieser Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle haben sich pharmazeutische Unternehmen mit Sitz in Deutschland zusammengeschlossen, um Wettbewerbsverstößen vorzubeugen und diese gegebenenfalls zu ahnden. Die Mitglieder verpflichten sich, einem strengen Verhaltenskodex zu folgen.

Die Gründungsversammlung des AKG fand Mitte November 2007 statt. Vorstandsvorsitzender des AKG ist Dr. Sigurd Pütter (Medice). Zur stellvertretenden Vorsitzenden wurde die Rechtsanwältin Claudia Groß (Ursapharm) gewählt. Die geschäftsführende Leitung des AKG hat der Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator Kai Christian Bleicken übernommen. "Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz 'Prävention vor Sanktion' oberste Priorität", erklärt Pütter. "Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG seine Mitglieder dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die Beratung und Mediation, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen den AKG-Verhaltenskodex ein."

Im Mittelpunkt des Kodex stehen vor allem die Möglichkeiten der rechtmäßigen Zusammenarbeit mit den Fachkreisen bei der Vermittlung von Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel und ihre Anwendungsmöglichkeiten sowie Inhalte und Methoden der Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Der AKG sieht es als seine Aufgaben

   - Verhaltensregeln festzulegen (AKG-Verhaltenskodex, u.a.)
   - die Mitgliedsunternehmen über diese und die einschlägigen 
     Gesetze (Heilmittelwerbegesetz, Gesetz gegen den unlauteren 
     Wettbewerb, Arzneimittelgesetz, Bestimmungen zur Vorteilsannahme
     und Bestechlichkeit im Strafgesetzbuch) in geeigneter Weise zu 
     beraten
   - mit dem Mittel einer Schlichtungs- und Schiedsstelle die 
     Einhaltung des 4. Abschnitts des Kodex (Zusammenarbeit mit 
     Angehörigen der Fachkreise) zu überwachen und gegebenenfalls in 
     förmlichen Verfahren selbst durchzusetzen
   - bei Wettbewerbsverstößen gegen den 4. Abschnitt des Kodex durch 
     Unternehmen, die nicht seine Mitglieder sind, Abmahnungen 
     auszusprechen und notfalls auch die Gerichte anzurufen.

Mitglied im AKG kann jedes pharmazeutische Unternehmen mit Sitz in Deutschland werden.

Nähere Information erhalten Sie unter www.ak-gesundheitswesen.de

Pressekontakt:

Stephanie Urbach
PLATO Kommunikation, Reinhardtstr. 19, 10117 Berlin
Tel.: 030-72626764
stephanie.urbach@plato.de

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