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Private Radioanbieter fordern "Masterplan Radio":

Berlin (ots)

- Alle digitalen Übertragungswege sollen umfassend für Radio zur
     Verfügung stehen
   - Digitale ARD-Hörfunkangebote müssen begrenzt werden
   - Plattformbetreiber sollen sich weitgehend auf technische
     Dienstleistungsfunktion beschränken
   - Radioveranstalter wollen sich an nationaler Umsetzung der
     Ergebnisse der internationalen Wellenkonferenz RCC 06 aktiv
     beteiligen
Einen "Masterplan Radio", der die Bestands- und
Entwicklungschancen des Radios in der digitalen Übertragung
absichert, fordern die im Verband Privater Rundfunk und
Telekommunikation e. V. (VPRT) zusammengeschlossenen privaten Radios.
Wesentliche Anforderungen an den Masterplan sind der Erhalt der
derzeitigen hörernahen Angebote, die Einräumung von
Entwicklungschancen für die bisherigen Sender sowie die Chance,
weitere, auch ergänzende nationale, Radioangebote zu konzipieren und
umzusetzen. Dafür müssten alle verfügbaren neuen Übertragungswege
einschließlich DMB (Digital Multimedia Broadcasting) und DVB-H (eine
Handyversion des terrestrischen Fernsehens DVB-T) auch für das Radio
zur Verfügung gestellt und um die Nutzungsmöglichkeit für
Mehrwertdienste wie visuelle Streams ergänzt werden. Die privaten
Radioveranstalter erwarten sich insbesondere von Handyangeboten
weitere Wachstumschancen.
Hans-Dieter Hillmoth, Vorsitzender des Fachbereichsvorstandes
Hörfunk im VPRT und Geschäftsführer Radio/Tele FFH: "Die Interessen
des Radios dürfen bei der Digitalisierung nicht auf der Strecke
bleiben. Die Digitalisierung bietet vielfältige Chancen zur
Weiterentwicklung der deutschen Radiolandschaft. Dies kann nur
gelingen, wenn alle verfügbaren neuen digitalen Übertragungswege
umfassend auch für das Radio genutzt werden können. In Anbetracht der
bereits bestehenden digitalen Übertragungsengpässe brauchen wir einen
Masterplan Radio, der sicherstellt, dass die bestehenden hörernahen
Angebote erhalten und neue, auch nationale, Angebote entwickelt und
umgesetzt werden können." Hillmoth fordert hierzu die Einbindung der
Radioveranstalter durch Länder und Landesmedienanstalten bei der
anstehenden Umsetzung der Ergebnisse der internationalen
Wellenkonferenz RCC 06.
Um den Hörern die gewohnte Vielfalt der Angebote zu erhalten,
sollten dabei die jetzigen privaten und öffentlich-rechtlichen
UKW-Verbreitungsgebiete in die digitalen Übertragungswege umgesetzt
werden. Dies sollte gleichermaßen für DMB wie DVB-H gelten, da beide
Techniken zunächst regional und zeitlich unterschiedlich zur
Verfügung stehen werden. Perspektivisch strebt der VPRT ein Konzept
an, in dem sich beide Übertragungswege sinnvoll ergänzen.
Voraussetzung dafür ist es, dass die Endgeräteindustrie alle gängigen
Standards (UKW, DMB und DVB-H) in ihre Geräte integrieren. Um die
gravierenden Kapazitätsengpässe bei DMB zu lindern, sollte
kurzfristig ein weiterer DVB-T-Multiplex zur Nutzung durch DMB und
Übertragung weiterer Radioangebote umgewandelt werden. Die seit
vielen Jahren beim Hörer erfolglose digitale Übertragungstechnik DAB
sollte nach Überzeugung des VPRT entweder abgeschaltet oder
modernisiert und sinnvoll in die neuen Standards integriert werden.
Beschränkung digitaler ARD-Angebote 
   Um zu verhindern, dass angesichts der knappen Übertragungswege
private Angebote durch digitale ARD-Hörfunkprogramme behindert
werden, wendet sich der VPRT gegen eine Entwicklung, bei der -
vergleichbar zum Fernsehbereich - alle ARD-Hörfunkprogramme
bundesweit angeboten werden. "Das würde zu einer fatalen Verstopfung
der digitalen Kapazitäten führen. Private Radioanbieter haben einen
hohen Nachholbedarf bei der Zuweisung und Nutzung von terrestrischen
Übertragungskapazitäten", so Hillmoth.
Plattformbetreiber sollen sich weitgehend auf technische
Dienstleistungsfunktion beschränken Auch die Rolle von Multiplex- und
Plattformbetreibern müsse klar definiert werden. "Plattfombetreiber
sind in erster Linie technische Dienstleister. Wir müssen verhindern,
dass sie zu Gatekeepern bei der Belegung knapper Frequenzen mit
Programmen und Angeboten werden", warnt Hillmoth. Die
Landesmedienanstalten sollten daher auch die Übertragungskapazitäten
vergeben. Anderenfalls würde Rundfunk zu einem reinen Wirtschaftsgut
und damit die Rundfunkhoheit der Länder obsolet. Wichtig sei es
zudem, den vorrangigen Zugang der lizenzierten Radioveranstalter zu
digitalen Rundfunkfrequenzen und den diskriminierungsfreien Zugang zu
Plattformen sicherzustellen.
Der VPRT fordert für die Radioveranstalter ein Wahlrecht, ihre
Angebote direkt über den Sendernetzbetreiber ohne einen
Plattformbetreiber oder auf freiwilliger Basis in Kooperation mit
Plattfombetreibern zu verbreiten. Ebenfalls fordert der VPRT
wirksamen Schutz zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen durch
neue finanzstarke Player wie Telekommunikationsunternehmen. Dies
könnte durch entsprechende Vorgaben bei Ausschreibungen und der
Zuweisung der Frequenzen für den Betrieb der Multiplexer und Sender
sichergestellt werden.
Das vollständige Positionspapier des VPRT-Fachbereichsvorstandes
Hörfunk "Perspektiven und Anforderungen des Radios zur
Digitalisierung der Übertragungswege" finden Sie unter
http://www.vprt.de (Positionen).

Pressekontakt:

Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de

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