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Stadlauer Malzfabrik AG

EANS-Hauptversammlung: Stadlauer Malzfabrik AG
Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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17.06.2021

Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft
1220 Wien, Smolagasse 1, FN 129547 k
ISIN AT0000797303
                               E I N L A D U N G
Vor dem Hintergrund der bundesweiten Maßnahmen und Anstrengungen zur Eindämmung
der Verbreitung des SARS-CoV-2 Virus hat der Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrates der Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft unter Hinweis auf
Art. 32 § 2 COVID-19-GesG beschlossen, die
               102. ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft
                      am Montag, 26. Juli 2021, 10:00 Uhr
im Schulungszentrum der Gesellschaft, 1220 Wien, Smolagasse 1, unter
Berücksichtigung aller präventiver Maßnahmen (Einhaltung des
Sicherheitsabstandes und der gebotenen Hygienemaßnahmen) als Präsenz-
Hauptversammlung abzuhalten.
                                  Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2020, des
     Lageberichtes des Vorstandes, des Corporate Governance Berichtes und des
     Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2020
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen
     Bilanzgewinnes
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
     Geschäftsjahr 2020
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
     das Geschäftsjahr 2020
  5. Wahlen in den Aufsichtsrat
  6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021
  7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht über die Vergütung des
     Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020
  8. Allfälliges

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 05. Juli 2021 bei der Gesellschaft
(1220 Wien, Smolagasse 1) oder auf deren Homepage (www.malzfabrik-ag.at) in die
Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 und 4 AktG Einsicht zu nehmen.
Den Aktionären steht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Recht zu, zu
verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden (§ 109 AktG). Weiters steht ihnen das Recht zur
Einbringung von Beschlussvorschlägen (§ 110 AktG) und das Recht auf Auskunft in
der Hauptversammlung (§ 118 AktG) zu. Das Recht nach § 109 AktG kann von jedem
Aktionär bis längstens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 05. Juli
2021, schriftlich im Original und das Recht nach § 110 AktG kann bis längstens
am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 15. Juli 2021, von jedem
Aktionär auch in Textform (§ 13 Abs. 2 AktG) per E-Mail
(hauptversammlung@stamag.at) oder Telefax (+43-1-28808-19) gegenüber der
Gesellschaft geltend gemacht werden.
Auskunftsverlangen nach § 118 AktG können in der Hauptversammlung gestellt
werden. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie im Interesse aller Teilnehmer zeitgerecht vor der
Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft per Telefax an +43-1-28808-19
oder per E-Mail (hauptversammlung@stamag.at [hauptversammlung@stamag.at])
übermittelt werden. Diese Fragen werden in der Hauptversammlung nach Maßgabe des
§ 118 verlesen und beantwortet.
Bei Ausübung dieser Rechte ist die Aktionärseigenschaft durch eine
Depotbestätigung nachzuweisen (§ 10a AktG).
Die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung und das Recht zur Ausübung der
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind,
richten sich nach § 111 Abs. 1 und 2 AktG durch Nachweis des Anteilsbesitzes.
Nachweisstichtag ist das Ende des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung,
somit das Ende des 16. Juli 2021. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 21. Juli 2021 ausschließlich unter
einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen:
Per Post oder Boten: Stadlauer Malzfabrik AG, 1220 Wien, Smolagasse 1
Per Telefax: +43-1-28808-19
Per SWIFT: BKAUATWW3AGM, Message Type MT599
(unbedingt ISIN AT0000797303 im Text angeben)
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen oder mehrere Vertreter zu bestellen, der (die) im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt (teilnehmen) und dieselben Rechte
wie der Aktionär hat (haben), den er (sie) vertritt (vertreten). Sollte ein
Aktionär mehrere Vertreter bestellen, erhöht sich dadurch nicht die Anzahl der
Stimmen des Aktionärs. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer
natürlichen oder einer juristischen Person) erteilt werden. Die Textform (§ 13
Abs. 2 AktG) ist ausreichend.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, muss die Vollmacht der Gesellschaft bis spätestens
23. Juli 2021, 12:00 Uhr, ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen
entweder per Post (1220 Wien, Smolagasse 1), per Telefax (+43-1-28808-19) oder
per E-Mail (hauptversammlung@stamag.at) übermittelt und von dieser aufbewahrt
werden.
Ein Vollmachtsformular bzw. ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf
Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.malzfabrik-ag.at (Investor Relations) abrufbar. Die vorstehenden
Bestimmungen für die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß auch für den
Widerruf der Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut
Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Alle zuvor bezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) sind
auch auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht sowie erläutert und werden
auf Anfrage an Aktionäre versandt.
Die Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten
auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und dem Aktiengesetz, um den
Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu
ermöglichen. Informationen zum Datenschutz für Aktionäre (http://www.malzfabrik-
ag.at/102.ordentliche-Hauptversammlung.htm) sowie weitere Informationen zum
Datenschutz (http://www.malzfabrik-ag.at/datenschutz.htm) sind auf der
Internetseite der Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft zu finden und können
auch über die E-Mail-Adresse (hauptversammlung@stamag.at) angefordert werden.
Die Gesamtanzahl der Aktien der Gesellschaft ist 560.000 Stück. Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind
gemäß § 67 iVm § 262 Abs. 29 AktG 74 Stückaktien für kraftlos erklärt. Aus
diesen Aktien stehen keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung daher 559.926.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre bzw. ihre Vertreter gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Veranstaltungsort einzufinden. Die Gesellschaft behält sich
das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erschienenen Personen
festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der
Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen
amtlichen Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung mitzubringen.
Die Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft behält sich vor, die
Sicherheitsvorkehrungen an die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung geltenden
gesetzlichen Vorgaben anzupassen bzw. die Hauptversammlung bei Veränderung der
derzeitigen Umstände etwaig auch kurzfristig abzusagen.
Unter Hinweis auf die zu treffenden Schutz- und Hygienemaßnahmen wird bei dieser
Veranstaltung von einer Bewirtung der Aktionäre Abstand genommen. Um Verständnis
für diese Maßnahme wird ersucht. Auf die Regelungen des im Sicherheitskonzept
der Gesellschaft veröffentlichten Maßnahmen wird verwiesen (http://
www.malzfabrik-ag.at/102.ordentliche-Hauptversammlung.htm).
Wien, im Juni 2021
Der Vorstand




Rückfragehinweis:
Mag. Josef Kager
Smolagasse 1
1220 Wien
mailto:office@stamag.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    Stadlauer Malzfabrik AG
             Smolagasse  1
             A-1220 Wien
Telefon:     +43 1 288 08
FAX:         +43 1 288 08- 19
Email:        office@stamag.at
WWW:      www.malzfabrik-ag.at
ISIN:        AT0000797303
Indizes:     WBI
Börsen:      Wien
Sprache:     Deutsch

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