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Stadlauer Malzfabrik AG

EANS-Hauptversammlung: Stadlauer Malzfabrik AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft

1220 Wien, Smolagasse 1, FN 129547 k
Wertpapier-Kenn-Nummer: 079 730



E I N L A D U N G


zu der am Montag, 23. Juli 2012, 10:00 Uhr, im Schulungszentrum der
Gesellschaft, 1220 Wien, Smolagasse 1, stattfindenden

93. ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft

Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. 12. 2011, des
   Lageberichtes des Vorstandes, des Corporate Governance Berichtes und des
   Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2011
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen
   Bilanzgewinnes
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
   Geschäftsjahr 2011
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
   das Geschäftsjahr 2011
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
6. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an die
   geänderten gesetzlichen Bestimmungen gemäß dem Gesellschaftsrechts-
   Änderungsgesetz 2011 (GesRÄG 2011)

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 2. Juli 2012 bei der Gesellschaft
(1220 Wien, Smolagasse 1) oder auf deren Homepage (www.malzfabrik-ag.at) in die
Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 und 4 AktG Einsicht zu nehmen.

Den Aktionären steht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Recht zu, zu
verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden (§ 109 AktG). Weiters steht ihnen das Recht zur
Erstattung von Beschlussvorschlägen (§ 110 AktG) und das Recht auf Auskunft in
der Hauptversammlung (§ 118 AktG) zu. Das Recht nach § 109 AktG kann von jedem
Aktionär bis längstens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 2. Juli
2012, schriftlich im Original und das Recht nach § 110 AktG kann bis längstens
am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 12. Juli 2012, von jedem
Aktionär auch in Textform (§ 13 Abs. 2 AktG) per E-Mail
(hauptversammlung@stamag.at) oder Telefax (+43-1-28808-19) gegenüber der
Gesellschaft geltend gemacht werden. Bei Ausübung dieser Rechte ist die
Aktionärseigenschaft durch eine Depotbestätigung nachzuweisen (§ 10a AktG).

Die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung richtet sich nach § 111 Abs.
1 und 2 AktG durch Nachweis des Anteilbesitzes. Nachweisstichtag ist das Ende
des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, somit das Ende des 13. Juli
2012. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist. Der Nachweis für nicht depotverwahrte Aktien erfolgt
durch eine schriftliche Bestätigung eines Notars, welche der Gesellschaft (1220
Wien, Smolagasse 1) im Original bis längstens 18. Juli 2012 zugehen muss. Der
Nachweis für depotverwahrte Aktien erfolgt durch eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, welche der Gesellschaft bis längstens 18. Juli 2012 an einer der
nachgenannten Adressen zugehen muss (entweder schriftlich im Original an 1220
Wien, Smolagasse 1 oder in Textform (§ 13 Abs. 2 AktG) an Telefax: +43-1-28808-
19).  Gemäß § 262 Abs. 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass sie
Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs. 1 vierter Satz AktG
entgegen § 10a Abs. 3 zweiter Satz AktG über ein international verbreitetes,
besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer
eindeutig identifiziert werden können (Swift), nicht entgegennimmt, da
stattdessen ein anderer elektronischer Kommunikationsweg (Telefax) eröffnet
wird.

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen oder mehrere Vertreter zu bestellen, der (die) im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt (teilnehmen) und dieselben Rechte
wie der Aktionär hat (haben), den er (sie) vertritt (vertreten). Sollte ein
Aktionär mehrere Vertreter bestellen, erhöht sich dadurch nicht die Anzahl der
Stimmen des Aktionärs. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer
natürlichen oder einer juristischen Person) erteilt werden. Die Textform
(§ 13 Abs. 2 AktG) ist ausreichend.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, muss die Vollmacht der Gesellschaft bis spätestens
20. Juli 2012, 12:00 Uhr, ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen
entweder per Post (1220 Wien, Smolagasse 1), per Telefax (+43-1-28808-19) oder
per E-Mail (hauptversammlung@stamag.at) übermittelt und von dieser aufbewahrt
werden.
Ein Vollmachtsformular bzw. ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird
auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.malzfabrik-ag.at (Investor Relations) abrufbar. Die vorstehenden
Bestimmungen für die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß auch für den
Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Alle zuvor bezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG)
sind auch auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht sowie erläutert und
werden auf Anfrage an Aktionäre versandt.

Die Gesamtanzahl der Aktien der Gesellschaft ist 560.000 Stück. Jede Aktie
gewährt eine Stimme.

Wien, im Juni 2012
Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Mag. Josef Kager
Smolagasse 1
1220 Wien
mailto:office@stamag.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Stadlauer Malzfabrik AG
             Smolagasse  1
             A-1220 Wien
Telefon:     +43 1 288 08
FAX:         +43 1 288 08- 19
Email:        office@stamag.at
WWW:      www.malzfabrik-ag.at
Branche:     Immobilien
ISIN:        AT0000797303
Indizes:     WBI, Standard Market Auction
Börsen:      Geregelter Freiverkehr: Wien 
Sprache:    Deutsch

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