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Vorratsdatenspeicherung weckt immer neue Begehrlichkeiten
Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) zum Zugriff auf Kommunikationsdaten

Köln (ots)

Köln/Berlin, 29. November 2007 - Der Bundesrat
befasst sich am Freitag, den 30. November mit dem Gesetz zur 
Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, welches die 
flächendeckende Vorratsdatenspeicherung von 
Kommunikationsverbindungen vorschreibt. Dazu erklärt Oliver Süme, 
Vorstand Recht und Regulierung des Verbandes der deutschen 
Internetwirtschaft (eco) e.V.: "Nun tritt ein, wovor die 
Internetbranche von Anfang an gewarnt hat: Die Vorratsdaten wecken 
immer neue Begehrlichkeiten. Der Rechtsausschuss des Bundesrates 
verlangt, die Daten auch zur Erfüllung zivilrechtlicher 
Auskunftsansprüche z.B. bei Urheberrechtsverletzungen an 
Privatunternehmen herauszugeben. Nachdem die Vorratsdaten im Laufe 
des Gesetzgebungsverfahrens für immer neue Zwecke nutzbar gemacht 
wurden, wäre das ein Quantensprung in der Ausweitung des Zugriffs. 
Die Informationen, wer wann mit wem telefoniert hat, eine E-Mail 
geschickt hat oder im Internet war, lassen weitreichende Schlüsse 
über persönliche Lebensumstände zu. Ihre Nutzung muss deshalb auf den
Zweck der Aufklärung von gravierenden Straftaten und Auskünfte 
gegenüber Strafverfolgungsbehörden beschränkt bleiben."
Die ursprüngliche Rechtfertigung für das Anhäufen riesiger Mengen 
sensibler Daten über die Kommunikationsverbindungen aller Bürgerinnen
und Bürger war die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter 
Kriminalität. Genutzt werden dürfen sie nun aber zusätzlich zur 
Gefahrenabwehr, durch Nachrichtendienste, und zur Aufklärung auch 
minder schwerer Straftaten. Eine noch weitere Ausweitung der Nutzung 
der Daten durch Privatunternehmen, wie der Bundesrat sie jetzt 
zusätzlich fordert, wäre verfassungsrechtlich höchst problematisch 
und würde einen explosionsartigen Anstieg von Auskunftsersuchen nach 
sich ziehen.
Hintergrund: Die Verbände der Musik- und Filmwirtschaft fordern, dass
der Zugang zu Vorratsdaten nicht auf die Nutzung für Zwecke der 
Strafverfolgung beschränkt wird. Sie hoffen, die Daten zur Verfolgung
von Urheberrechtsverletzungen nutzen zu können. Das gegenwärtig in 
parlamentarischen Beratungen befindliche Durchsetzungsgesetz wird 
erstmals auch zivilrechtliche Auskunftspflichten der Provider 
gegenüber Rechteinhabern einführen. Die Lobby der Rechteinhaber 
möchte dabei erreichen, dass sie ohne richterliche Kontrolle einen 
direkten Auskunftsanspruch bekommt. Würden die Beschränkung der 
Verwendung der Daten und der Richtervorbehalt aufgehoben, hätten 
Private sogar einen leichteren Zugriff auf die Vorratsdaten als 
staatliche Stellen.
eco (www.eco.de) ist seit über zehn Jahren der Verband der 
Internetwirtschaft in Deutsch¬land. Die mehr als 360 
Mit¬glieds¬unter¬nehmen beschäftigen über 250.000 Mitarbeiter und 
erwirtschaften einen Umsatz von ca. 45 Mrd. Euro jährlich. Im 
eco-Verband sind die rund 190 Backbones des deutschen Internet 
vertreten. Verbandsziel ist es, die kommer¬¬¬zielle Nut¬zung des 
Internet voranzutreiben, um die Position Deutschlands in der 
Internet-Ökonomie und damit den Wirt¬schafts¬standort Deutschland zu 
stärken. Der eco-Verband versteht sich als Inter¬essen¬vertretung der
deut¬schen Internetwirtschaft gegenüber der Politik, in 
Gesetz¬gebungs¬verfahren und in inter¬nationalen Gremien.

Pressekontakt:

Weitere Informationen: eco Verband der deutschen Internetwirtschaft
e.V., Verbindungsbüro Berlin, Marienstr 12, 10117 Berlin, Tel.:
030/24 08 36-96, E-Mail: berlin@eco.de,
Web: www.eco.de

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