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RNZ: Kommentar zu Teilhabegesetz

Heidelberg (ots)

Doch echte Gleichberechtigung verträgt sich eben nicht mit kleinen Verbesserungen, die noch immer wie Almosen wirken. Warum beispielsweise sollte ein behinderter Mensch mit guter Ausbildung und überdurchschnittlichem Verdienst nicht das Recht haben, größere Summen etwa für die Ausbildung seiner Kinder zurückzulegen? Über dieses Verständnis von Teilhabe sollte die Politik noch einmal nachdenken.

Pressekontakt:

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Dr. Klaus Welzel
Telefon: +49 (06221) 519-5011

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