EANS-Hauptversammlung: Frauenthal Holding AG
Einladung zur Hauptversammlung
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Frauenthal Holding AG
Wien, FN 83990 s
ISIN AT0000762406
Einberufung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
23. ordentlichen Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG
am Mittwoch, dem 6. Juni 2012, um 13.30 Uhr, BÖRSENSÄLE WIEN, Wipplingerstraße
34, 1010 Wien.
Für 11:30 Uhr laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre, die sich im Sinne
der unten angeführten Bestimmungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung
angemeldet haben, vorab zu einem Mittagessen in die Börsensäle, wobei wir
ersuchen bereits vor der Einnahme des Mittagessens die Stimmkarten bei der
Registrierung zur beheben.
Tagesordnung der Hauptversammlung
1. Vorlage des Jahresabschlusses, des zu einem Bericht zusammengefassten
Lageberichts, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses und
des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2011.
2. Vorlage des schriftlichen Berichts des Sonderprüfers INTERFIDES
Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgmbH, Wien, aufgrund des in der
Hauptversammlung vom 14.5.2009 gestellten Antrags auf Sonderprüfung vom
27.2.2012 sowie gegebenenfalls Beschlussfassung darüber.
3. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2011
ausgewiesenen Bilanzgewinns.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2011.
5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2011.
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012.
7. Wahlen in den Aufsichtsrat.
8. Beschlussfassung über
a. die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs
1 Z 8 und Abs 1a und Abs 1b AktG zu erwerben,
b. die Ermächtigung des Vorstands für die Veräußerung eigener Aktien eine
andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu
beschließen,
c. die Aufhebung der zuletzt erteilten Ermächtigung des Vorstands zum
Erwerb eigener Aktien mit Hauptversammlungsbeschluss vom 2.6.2010.
9. Beschlussfassung über
a. die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals, auch mit der
Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und mit der Möglichkeit
zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlage [Genehmigtes Kapital
2012],
b. die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß Hauptversammlungsbeschluss
vom 3.5.2007.
10. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, insbesondere im Hinblick
auf das Genehmigte Kapital 2012 und zur Anpassung an geänderte gesetzliche
Bestimmungen - Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 16. Mai 2012 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at/Investor
Relations/Hauptversammlung 2012 zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen:
- Jahresabschluss,
- Corporate Governance-Bericht,
- Konzernabschluss,
- zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2011;
- Beschlussvorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 3 - 10,
- Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen,
- Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 7
gemäß § 87 Abs. 2 AktG,
- Bericht des Vorstands zu TOP 8 - Erwerb eigener Aktien 2012,
Bezugsrechtsausschluss,
- Bericht des Vorstands zu TOP 9 - Genehmigtes Kapital 2012,
Bezugsrechtsausschluss,
- Bericht des Sonderprüfers INTERFIDES Wirtschaftsprüfungs- und
SteuerberatungsgmbH, Wien, vom 27.2.2012,
- Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
- Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
- vollständiger Text dieser Einberufung.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 16. Mai 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations, Mag. Erika
Hochrieser, zugeht.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 25. Mai 2012 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (1) 505 42 06 - 33 oder in Textform an 1090 Wien, Rooseveltplatz
10, Abteilung Investor Relations, Mag. Erika Hochrieser, oder per E-Mail
e.hochrieser@frauenthal.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als
PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.
Sofern Namensaktien oder Zwischenscheine ausgegeben sind, ist die Eintragung im
Aktienbuch maßgeblich und es bedarf keines gesonderten Nachweises durch den
Aktionär.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung. Ausdrücklich wird auf Folgendes
hingewiesen: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 7 der Tagesordnung)
können nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals
halten, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 25.
Mai 2012 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung 2012 zugänglich.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz bzw. sofern
Namensaktien oder Zwischenscheine ausgegeben sind nach der Eintragung im
Aktienbuch jeweils am Ende des 27. Mai 2012, 24.00 Uhr (Wiener Zeit)
(Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der und zur Ausübung der Aktionärsrechte in der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und
dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes
am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 1. Juni 2012 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zu gehen muss.
Per Post oder HV-Veranstaltungsservice GmbH
Boten Kennwort: Frauenthal
Seeböckgasse 41
1160 Wien
als Bevollmächtigte von Frauenthal Holding AG oder
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 81
Per E-Mail: anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist
Frauenthal Holding AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs
1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders
gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da
stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail)
eröffnet werden. Dies deshalb, da Frauenthal Holding AG bei den vorangegangenen
beiden Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen Kommunikationsweg
angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute jedoch hievon keinen
nennenswerten Gebrauch gemacht haben.
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft ausschließlich
unter einer der oben genannten Adressen zugehen muss.
Namensaktien, Zwischenscheine
Sofern Namensaktien oder Zwischenscheine ausgegeben sind, ist für die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ausschließlich die
Eintragung im Aktienbuch maßgeblich; es bedarf keiner Anmeldung zur
Hauptversammlung.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000762406,
- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 27. Mai 2012 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden. Die Gesellschaft selbst oder
ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung
über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt
hat. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden. Ohne ausdrückliche
anderslautende Weisung des Aktionärs ist bei Bestellung mehrerer
Bevollmächtigter jeder von diesen selbständig vertretungsbefugt.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 5. Juni 2012, 16.00 Uhr,
ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder HV-Veranstaltungsservice GmbH
Boten Kennwort: Frauenthal
Seeböckgasse 41
1160 Wien
als Bevollmächtigte von Frauenthal Holding AG oder
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 81
Per E-Mail: anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang
TIF, PDF, etc.)
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung 2012 abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt
§ 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 9.434.990,-- eingeteilt in 9.434.990 auf den Inhaber lautende
Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 272.456 Stück eigene Aktien. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im
Zeitpunkt der Einberufung 9.162.534 Stück.
Wien, im Mai 2012
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Frauenthal Holding AG
Dr. Martin Sailer
E-Mail: m.sailer@frauenthal.at
Mag. Erika Hochrieser
E-Mail: e.hochrieser@frauenthal.at
Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Tel + 43(1) 505 42 06
Fax + 43(1) 505 42 06-33
www.frauenthal.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Frauenthal Holding AG
Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Telefon: +43 1 505 42 06
FAX: +43 1 505 42 06 -33
Email: holding@frauenthal.at
WWW: www.frauenthal.at
Branche: Technologie
ISIN: AT0000762406, AT0000492749
Indizes: ATX Prime
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
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