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Internet offenbart Wettbewerbsnachteile durch Rabattgesetz und Zugabeverordnung

Berlin (ots)

Das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung behindern
und diskriminieren deutsche Unternehmen. Im grenzüberschreitenden
Internethandel wird dieser Makel für den deutschen Handel besonders
deutlich, da vergleichbare Totalverbote europaweit nicht existieren.
Diese Restriktionen müssen daher dringend beseitigt werden. Zu diesem
Ergebnis kamen jetzt der Bundesverband des Deutschen Groß- und
Außenhandels (BGA), vertreten durch seinen Präsidenten Dr. Michael
Fuchs, und die Mitglieder des Parlamentskreises Mittelstand der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion (PKM). Der PKM-Vorsitzende Hansjürgen Doss
MdB sagte zu, im Zuge einer Entschlackung des gesamten
Wettbewerbsrechtes auch das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung auf
den Prüfstand zu stellen, mit dem Ziel, diese vollständig
abzuschaffen. Der PKM werde hierzu gemeinsam mit dem
wirtschaftspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gunnar
Uldall MdB eine gesetzgeberische Initiative ergreifen.
Derzeit regelt das Rabattgesetz, dass deutsche Händler
Preisnachlässe auf handelsübliche Mengen nur in Höhe  von höchstens
drei Prozent gewähren dürfen. Nach der Zugabeverordnung dürfen
kostenloses Zubehör oder Werbegeschenke nur einen geringen Wert
haben. Besonders problematisch sind diese Regelungen im
elektronischen Geschäftsverkehr, da auf europäischer Ebene das
sogenannte Herkunftslandprinzip gilt. Ausländische Anbieter, die über
das Internet Waren auf dem deutschen Markt anbieten sind nur an ihr
jeweiliges Heimatrecht gebunden, nicht aber an das deutsche Recht.
"Die internationale Konkurrenz freut sich über unsere strengen
Gesetze, da sie so Kunden mit großzügigeren Preisnachlässen und
Zugaben auf dem deutschen Markt werben können. Diese Diskriminierung
für inländische Händler muss rasch beendet werden", fordert
BGA-Präsident Fuchs. Die einschlägigen Regelungen stammten aus einer
Zeit, in der in Deutschland eine durchkartellierte Wirtschaftsordnung
bestand. Heute seien sie ein systemwidriger Fremdkörper, der den
Wettbewerb verzerre.
Der PKM-Vorsitzende Doss machte deutlich, dass diese Gesetze heute
auch nicht mehr den Mittelstand schützen könnten.  Das Rabattgesetz
verbiete Preisnachlässe auf einzelne Normalpreise, nicht aber auf
verschiedene Normalpreise beispielsweise zur Belohnung von
Stammkunden. "So kann die Deutsche Bahn mit ihrer Bahncard
ordentliche Preisnachlässe ermöglichen. Kleine und mittlere Anbieter
können eine derart differenzierende Preisgestaltung nicht anbieten.
Daher wird der beabsichtigte Mittelstandsschutz in sein Gegenteil
verkehrt. Dem Mittelstand muss es möglich sein, neue
Marketingkonzepte anzuwenden. Dann kann er auch mit gezielt
eingesetzten Rabatten gegenüber Dauerniedrigpreisstrategien der
großen Konzerne im Wettbewerb überleben", erklärte der
CDU-Bundestagsabgeordnete Doss.
Auch für den Verbraucher seien die Beschränkungen nachteilig. Die
Gewährung eines Rabattes an den Käufer entspreche einer
jahrhundertealten Gewohnheit im Handel. Es sei auch völlig
widersinnig mit dem Hinweis auf den Verbraucherschutz eine
lebenslange Garantie auf Waren zu unterbinden, wie sie der
amerikanische Versandhändler Land´s End weltweit anbietet, aber in
Deutschland damit gegen geltendes Recht verstößt. Neuartige
Verkaufsformen im Internet, wie zum Beispiel das sogenannte
Powershopping vom deutschen Anbieter Primus online, bei dem die
Anzahl der für ein Produkt geworbenen Käufer den Preis bestimmt,
kennzeichnen die zukünftigen Entwicklungschancen. "Dieses und
vergleichbare Unternehmen sehen sich aber sofort mit Klagen
konfrontiert, da ihr Handeln angeblich auch gegen das Rabattgesetz
verstoßen soll. Durch einen eindeutigen Rechtsrahmen müssen wir
modernen Verkaufsformen auch in Deutschland den Weg frei machen,
daher gehören das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung auf den
Müllhaufen der  Wirtschaftsgeschichte", sagte BGA-Präsident Fuchs bei
dem Gedankenaustausch mit den Mitgliedern des Parlamentskreises
Mittelstand.

Rückfragen bitte an:

Volker Tschirch
Pressesprecher
Bundesverband des Deutschen
Groß- und Außenhandels
Tel.: 030/242 68 28
Tel.: 0170/311 37 38
Fax: 030/24 74 31 70

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