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Dr. Heiko Neuhoff wird hauptamtlicher Rundfunkdatenschutzbeauftragter beim NDR

Hamburg (ots)

Der NDR Rundfunkrat hat Dr. Heiko Neuhoff zum hauptamtlichen Rundfunkdatenschutzbeauftragten beim Norddeutschen Rundfunk ernannt. Der NDR Verwaltungsrat hatte den Juristen für diese Funktion vorgeschlagen. Sie ist in dieser Form mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 und des vom selben Tag an geltenden neuen NDR-Datenschutz-Staatsvertrags erstmals zu besetzen. In dem neuen Staatsvertrag sind Aufgaben und Befugnisse des Rundfunkdatenschutzbeauftragten festgelegt. Danach überwacht er die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei der gesamten Tätigkeit des NDR und seiner Beteiligungsunternehmen. Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte ist in Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Er untersteht der Dienstaufsicht des Verwaltungsrates insoweit, als seine Unabhängigkeit bei der Ausübung des Amtes nicht beeinträchtigt wird.

Die Ernennung zum Rundfunkdatenschutzbeauftragten erfolgt für die Dauer von vier Jahren. In dieser Zeit darf er innerhalb des NDR und seiner Beteiligungsunternehmen keine anderen Aufgaben wahrnehmen. Jedermann hat das Recht, sich unmittelbar an den Rundfunkdatenschutzbeauftragten zu wenden, wenn er oder sie der Ansicht ist, bei der Verarbeitung seiner bzw. ihrer personenbezogenen Daten durch den NDR oder seiner Beteiligungsunternehmen in schutzwürdigen Belangen verletzt zu sein.

Dr. Heiko Neuhoff (43) wurde in Hamburg geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg mit dem Schwerpunkt Information und Kommunikation. Nach Studienaufenthalten in Oxford und London wurde er 2013 an der Universität Hamburg im Rundfunkrecht promoviert. Seit mehr als zehn Jahren ist Dr. Heiko Neuhoff im Justitiariat des NDR tätig. Im September 2017 übernahm er das Amt des NDR Datenschutzbeauftragten, das es in bisheriger Form künftig nicht mehr gibt: Mit Inkrafttreten des NDR-Datenschutz-Staatsvertrag wurden die bisherigen Datenschutzvorschriften in den Paragrafen 41 und 42 des NDR Staatsvertrages gestrichen.

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