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Rundfunkrat spricht sich gegen Senkung des Rundfunkbeitrags aus und unterstützt NDR Pläne für Schlagerradio

Hamburg (ots)

Der NDR Rundfunkrat hat sich in seiner Sitzung am Freitag, 20. Mai, in Hamburg u. a. eingehend über die Planungen des Senders für ein digitales Schlagerradio informiert. Es soll den bisher ausgestrahlten automatisierten Ansagedienst NDR Traffic ersetzen. Mit seinem Schlagerangebot, das via DAB+ und über das Internet übertragen werden soll, möchte der NDR dem Geschmack der Freunde deutschsprachiger Schlagermusik Rechnung tragen. Dieser Personenkreis ist nach den Erkenntnissen der Medienforschung in den zurückliegenden Jahren zwar kleiner geworden, dennoch gibt es nach wie vor ein gewisses Hörerpotenzial für den deutschen Schlager. Nach den Vorstellungen des NDR soll das geplante Schlagerradio unter größtmöglicher Nutzung von Synergien und geringem Aufwand weitgehend automatisiert betrieben werden. Voraussetzung für die Realisierung des Vorhabens ist eine entsprechende Änderung des NDR Digitalradio-Staatsvertrags. Dazu ist die Zustimmung der vier Parlamente der NDR Staatsvertragsländer notwendig.

Ursula Thümler, Vorsitzende des NDR Rundfunkrats: "Das vom NDR geplante digitale Schlagerradio ist eine sinnvolle Ergänzung der Angebotspalette. Besonders bedeutsam aus Sicht des Rundfunkrats ist, dass auch aktuelle Information im Schlagerradio angeboten wird. Die Pläne sehen vor, dass das digitale Zusatzangebot jeweils zur vollen Stunde Nachrichtensendungen aus bestehenden Programmen übernimmt."

Ein weiterer Tagesordnungspunkt der Rundfunkratssitzung war die Diskussion über den 20. KEF-Bericht. Der Rundfunkrat sprach sich gegen die Empfehlung der KEF aus, den Rundfunkbeitrag auf 17,20 Euro abzusenken. Das Gremium plädierte stattdessen dafür, den Beitrag bei 17,50 Euro zu belassen und Mehrerträge auf einem Sperrkonto auszuweisen. Eine entsprechende Forderung hatte bereits die ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) auf ihrer Sitzung am 18./19. April beim RBB in Potsdam erhoben.

Ursula Thümler, Vorsitzende des NDR Rundfunkrats: "Den Beitragszahlern brächte eine Senkung um einen Cent pro Tag keine nennenswerte Entlastung. Würde dem KEF-Vorschlag gefolgt, den Beitrag jetzt zu senken, käme auf die Bürgerinnen und Bürger vier Jahre später womöglich eine umso kräftigere Erhöhung zu. Sie wäre kaum zu vermitteln. Ein stabiler Beitrag hingegen würde die Programmqualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks langfristig sichern."

Der Rundfunkrat befasste sich außerdem mit der Recherchekooperation von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung. Der Journalist Georg Mascolo, der die themenbezogene Zusammenarbeit investigativer Redaktionen der drei Partner leitet, erläuterte dem Gremium die Arbeitsweise der Kooperation. In jüngerer Zeit machte die Kooperation u. a. durch die Beteiligung an der Veröffentlichung der "Panama Papers" von sich reden. Besondere Aufmerksamkeit erhielten auch die Berichterstattung der Recherchekooperation über den VW-Abgasskandal und über die so genannten Swissleaks. NDR und Süddeutsche Zeitung arbeiten bereits seit vielen Jahren themenbezogen zusammen.

Ursula Thümler, Vorsitzende des NDR Rundfunkrats: "Immer wieder findet die gemeinsame investigative Arbeit von Journalisten des NDR, WDR und der Süddeutschen Zeitung bundesweite Beachtung. Der Rundfunkrat sieht in Kooperationen wie dieser eine Stärkung des Journalismus. Gut recherchierte Geschichten sind eine wesentliche Voraussetzung für Akzeptanz und Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks."

Weiteres Thema der Rundfunkratssitzung am 20. Mai war der Abschluss eines Koproduktionsvertrags zwischen dem NDR und dem federführenden WDR über die Fortsetzung der ARD-Gemeinschaftsproduktion "Lindenstraße". Der NDR Rundfunkrat stimmte einer Verlängerung des Serienklassikers für drei weitere Staffeln zu. Auf der Tagesordnung des Rundfunkrats standen außerdem die Programmbeschwerden von sechs Zuschauern. Deren insgesamt zwölf Beschwerden waren zuvor im Rechts- und Eingabenausschuss oder im Programmausschuss behandelt worden. Der Rundfunkrat sah die staatsvertraglich festgelegten Programmgrundsätze in keinem Fall verletzt und wies die Beschwerden ab.

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