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Kabinettsbeschluss zur Kraft-Wärme-Kopplung: VKU fordert Nachbesserungen

Köln (ots)

"Die Bundesregierung hat mit dem Beschluss vom 9.
Februar einen wichtigen weiteren Schritt hin zu einer gesetzlichen
Regelung zum Schutz der Kraft-Wärme-Kopplung getan." Dies stellte der
Präsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), der Mannheimer
OB Gerhard Widder, heute in einer ersten Reaktion fest. Die an die
Systematik des Energieeinspeisegesetzes angepasste
KWK-Gesetzesvorlage, die eine Soforthilfe für die aus vielfachen
Gründen zu erhaltende Kraft-Wärme-Kopplung darstelle, enthalte jedoch
noch etliche Regelungen, die einer Nachbesserung dringend bedürften:
So schließe die Gesetzesvorlage Erzeugungsanlagen, die nicht
mindestens zu 75 % Stadtwerken gehörten, von der Förderung aus. Damit
seien zahlreiche Anlagen mit Tausenden von Arbeitskräften von der
Stilllegung bedroht. Auch in weiteren Punkten sei der
Anwendungsbereich veränderungsbedürftig. Die in der Gesetzesvorlage
vorgesehene Abnahme- und Vergütungspflicht werde dem Grunde nach
begrüßt. Dieses aus dem Energieeinspeisegesetz übernommene Prinzip
bedürfe jedoch noch einiger Klarstellungen, um auf die speziellen
Belange der KWK anwendbar zu sein. "Zu begrüßen ist", so Widder,
"dass die Bundesregierung sich eindeutig zu einer langfristigen
Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung verpflichtet. Dies ist
insbesondere unter dem Aspekt des Klimaschutzes unverzichtbar."
Rückfragen an:
Wolfgang Prangenberg
Pressesprecher VKU
Telefon: 0221/3770-206
Fax:     0221/3770-266

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