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Kommentar Klagewelle wegen Klinikabrechnungen Politische Fehler mit Folgen Lothar Schmalen, Düsseldorf

Bielefeld (ots)

Der Präsident des NRW-Landessozialgerichts in Essen, Martin Löns, greift zu einem Superlativ: Die Klageflut wegen des Streits um die Klinikabrechnungen habe das Potenzial, zu einer der größten Herausforderungen zu werden, der sich die Sozialgerichtsbarkeit je zu stellen gehabt habe. In der Tat - 16.000 Klagen allein in NRW, hinter denen Einzelfälle in sechsstelliger Höhe stehen - die Richter müssen offenbar ausbaden, was die Berliner Politik angerichtet hat. Die Verjährungsfrist bei Rechnungsansprüchen der Krankenhäuser gegenüber den Krankenkassen und andererseits bei Rückforderungsansprüchen der Krankenkassen gegenüber den Kliniken ansatzlos und ohne jede Übergangszeit zu halbieren - das hat sich zu einem Desaster für alle Beteiligten entwickelt. Dabei sei es, so sagen die Juristen, für jeden einigermaßen Informierten absehbar gewesen, welche Klagewelle dies innerhalb weniger Tage auslösen würde. Zumal das Gesetz gerade einmal sechs Wochen vor Inkrafttreten vom Bundestag beschlossen worden war. Für die Patienten, für die Krankenhäuser, für die Versicherungen und für die Sozialgerichte sind die Folgen gleichermaßen dramatisch. Die Verfahren werden sich wegen der Überlastung der Gerichte über Jahre hinziehen. Den Krankenhäusern drohen unkalkulierbare Finanzrisiken, Kliniken und Versicherung müssen Hunderte von Millionen Euro für Rechtsstreitigkeiten ausgeben - Geld, das die Versicherungen besser für ihre Versicherten ausgeben könnten und andererseits den nicht gerade auf Rosen gebetteten Kliniken fehlt. Der Vorschlag des Präsidenten des Landessozialgerichts Löns, vorgerichtliche Schlichtungsstellen einzurichten, liegt auf dem Tisch. Bundesgesundheitsminister Spahn, der mit seinen handwerklichen Fehlern ein gerüttelt Maß an Mitschuld an dem Desaster trägt, sollte ihn zumindest prüfen. Und von beiden Streitparteien, den Kliniken und den Kassen, sollte man erwarten können, dass sie sich angesichts der für beide Seiten unhaltbaren Situation noch einmal zusammensetzen und über Regeln bei der Abrechnung von stationären Behandlungen verhandeln.

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