Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Seehofer mag kritische Journalisten in Bayern nicht Das Grundgesetz lesen bildet STEFAN BRAMS
Bielefeld (ots)
Horst Seehofer befindet sich im Wahlkampfmodus. Und da wird beim Seehofer-Horst schon mal noch ein wenig mehr geholzt als üblich. Mancher mag das als typisch bayerische Wahlkampfrhetorik eines CSU-Fürsten abtun, der um seine Mehrheit bangt, andere mögen sich gar erfreuen am forschen Prachtkerl aus dem Süden unseres Landes. Doch wer als bayerischer Ministerpräsident fordert: "Die müssen raus aus Bayern" und damit Journalisten meint, die in der Verwandten-Affäre des Landtags hartnäckig weiterrecherchieren, der scheint ein gestörtes Verhältnis zur Pressefreiheit zu haben. Daher empfehlen wir Horst Seehofer die erneute Lektüre von Artikel 5 unseres Grundgesetzes, Absatz 1. Dort ist zu lesen: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt." Übrigens, Herr Seehofer, das Grundgesetz gilt auch in Wahlkampfzeiten.
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